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Neuerliche Mieterhöhung mit Oktober 2006

  • Freitag, 15. September 2006 @ 20:34
Wohnen Das Justizministerium verordnet eine Erhöhung der Kategoriemietzinses und der Erhaltungsbeiträge um 5 Prozent. Abermals erfolgt eine gesetzliche Mieterhöhung bei Mietverträgen die vor 1994 abgeschlossen wurden.

Jene Mieter, welche nach 1994 einen Mietvertrag abgeschlossen haben, kennen das jährliche Prozedere der so genannten „Indexanpassung“. Das harmlos klingende Wort, welches Bestandteil nahezu aller Mietverträge ist, erlaubt es dem Vermieter den vereinbarten Mietzins in der Regel einmal pro Jahr entsprechend der allgemeinen Verteuerungsrate anzupassen. In den vergangenen Jahren war das immerhin jährlich um die drei Prozent.

Nun traf es kraft Verordnung des Justizministeriums auch die so genannten „Altmieter“ sowie Mieter von Kategorie D-Wohnungen: Sämtliche Kategoriemietzinse und Erhaltungsbeiträge werden mit 1. September um 5 Prozent angehoben.

Mieter- und Konsumentenschutzorganisationen fordern bereits seit Jahren die Entkoppelung des Hauptmietzinses von den allgemeinen Verteuerungen. Es ist schlicht nicht einzusehen, warum ein Vermieter, ohne einen Handgriff zu tun, mehr Hauptmietzins erhält, nur weil beispielsweise der Benzinpreis steigt. (Betriebskosten, bei denen die Ölpreise relevant sind, werden ohnedies gesondert abgerechnet).

So erweist sich die Indexbindung der Hauptmietzinse als ein regelrechter Teufelskreis: Durch die per 1. Oktober 2006 erfolgende Indexanpassung werden die Mieten erhöht, was auch die allgemeine Teuerungsrate hochtreibt. Eine hohe Inflation ist wiederum ein Druckmittel auf die nächste Indexanpassung und so weiter und so fort...

Quelle: www.mieterschutzverband.at

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