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KPÖ fordert Ablehnung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

  • Mittwoch, 6. September 2006 @ 12:21
News Die KPÖ fordert die 18 österreichischen EU-Abgeordneten auf, bei der für die Plenartagung vom 13. bis 16. November 2006 geplanten Beschlussfassung die umstrittene Dienstleistungsrichtlinie („Bolkestein-Direktive“) abzulehnen: „Wie sich jetzt herausstellt, wurde die im Ergebnis massiver Proteste am 4. April 2006 von der EU-Kommission vorgelegte modifizierte Richtlinie zwischenzeitlich vom Rat am 29./30. Mai 2006 bereits soweit verwässert, dass formell gestrichene Herkunftslandsprinzip durch die Hintertür droht“, meint KPÖ-Kommunalsprecher Leo Furtlehner.

Unter dem Titel einer „wettbewerbsorientierten Deregulierung“ wurden mittlerweile die schon ursprünglich vorgesehenen drei Prinzipien um eine Liste mit sieben Anforderungen erweitert. Im Ergebnis dürfen die EU-Mitgliedsländer diese Vorschrift nicht umgehen und etwa die „Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit gezielt regeln oder beeinflussen“.

Wurde im ursprünglichen Bolkestein-Entwurf noch Klartext gesprochen, so verbirgt sich der Freibrief für Dumping bei Löhnen, Sozialleistungen, Umwelt- und Verbraucherschutz hinter schwammigen Formulierungen. Im Ergebnis wird die Richtlinie es somit nach dem Prinzip der „Selbstverwaltung der Wirtschaft“ im Sinne einer „schlanken Gesetzgebung“ („better regulation“) ermöglichen, Dienstleistungen nicht nach den Bestimmungen des Bestimmungslandes, sondern des Herkunftslandes durchzuführen.

Vom Europäischen Gerichtshof wird in diesem Sinne eine „gerechte Balance“ zwischen den Grundrechten einerseits und den zum Dogma erklärten vier Grundfreiheiten (Kapital, Waren, Personen, Dienstleistungen) erwartet. Wer dabei den Kürzeren zieht, kann man sich leicht ausrechnen. Bezeichnenderweise wurde von Kommission und Rat das vom Parlament vorgesehene Recht auf „gewerkschaftliche Maßnahmen“ mittlerweile gestrichen. Verwässert wurden auch die Regelungen betreffend das Entsenderecht, Zeitarbeitsagenturen, Gesundheitswesen und Soziale Dienstleistungen. Auf Betreiben des zuständigen Beschäftigungskommissars Vladimir Spidla werden sogar soziale Dienste als „wirtschaftliche Tätigkeit“ definiert.

Nach wie vor will die EU-Kommission die öffentliche Daseinsvorsorge durch die Einstufung als „Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse“ und damit als „Wirtschaftstätigkeit“ ihrem Liberalisierungswahn unterwerfen und damit dem Privatkapital ausliefern. Durch die Richtlinie droht daher eine Reduzierung der Daseinsvorsorge auf eine Restgröße „nicht-wirtschaftlicher Dienste“ von Militär, Justiz und Polizei.

Die KPÖ hatte die Dienstleistungsrichtlinie von Anfang an kritisiert und lehnt auch die modifizierte Version ab: „Damit würde mit dem Herkunftslandsprinzip massiven Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor geöffnet und der elementare Bereich der öffentlichen Grundversorgung durch den Liberalisierungszwang privaten Profitinteressen ausgeliefert“, so Furtlehner abschließend.

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