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Stellungnahme Verstaatlichte

  • Donnerstag, 18. Mai 2006 @ 10:03
Kapital 60 Jahre nach der Verstaatlichung der österreichischen Grundstoff- und Schwerindustrie, sowie der österreichischen Elektrizitätswirtschaft wird in einträglicher Partnerschaft von schwarzer Regierung und SPÖ-Opposition die letzte legistische Basis öffentlichen Mehrheitseigentums abgeschafft. Mit der Verschmelzung des Verbundkonzerns mit der OMV wird der Mehrheitsanteil der Republik am Verbundkonzern in einen Minderheitsanteil verwandelt. Die dazu notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament vereinigt ÖVP und SPÖ zu einer weiteren weit reichenden neoliberalen Weichenstellung.

Wirtschaftsminister Bartenstein hat das im März 1947 auf Initiative des damaligen KPÖ-Energieminister Altmann beschlossene 2. Verstaatlichungsgesetz als „ anachronistisch“ bezeichnet. Geht es nach den Absichten der Regierung sollen auch die öffentlichen Mehrheiten an den Landesenergiegesellschaften fallen. Das eröffnet den multinationalen Energiekonzernen Europas, zu denen auch die ÖMV aufschließen will, einen weit reichenden Zugriff auch auf die Wasserressourcen Österreichs.

Mit dem vor 60 Jahren, im Juli 1946 beschlossenen 1. Verstaatlichungsgesetz wurden rund 70 Unternehmen als ehemaliges deutsches Eigentum erfasst und in staatliches Eigentum übergeführt. Die Verstaatlichung wesentlicher Teile der Schlüsselindustrie war die Konsequenz daraus, dass bereits vor 1938 die wichtigsten 200 Betriebe im Besitz des in- und ausländischen Großkapitals standen und die österreichische Wirtschaft von fünf Monopolgruppen beherrscht wurde, die maßgeblich zum Untergang Österreichs durch die Annexion durch Hitlerdeutschland beigetragen hatten. Dazu kam die in den Jahren 1938 bis 1945 vom deutschen Faschismus geschaffenen Grundstoff- und Rüstungsindustrien, die nach dem Sieg über den Faschismus zugunsten der wieder entstandenen Republik Österreich beschlagnahmt wurden.

Schon unmittelbar nach der Befreiung begannen Arbeiter mit der Betriebsetzung von Anlagen der „herrenlosen“ Betriebe. Die Verstaatlichung der Schlüsselindustrie war die Grundlage für eine unabhängige politische Entwicklung und eine der zentralen Forderungen der ArbeiterInnenbewegung. Am 29. Juni 1945 fand in Donawitz eine Großkundgebung für diese Forderung statt. Ähnliche Manifestationen fanden in vielen anderen Betrieben statt. Im Dezember 1945 forderte auch der ÖGB die Verstaatlichung unter Leitung eines eigenen Ministeriums und mit ArbeiterInnenvertretungen mit Sitz und Stimme in den Vorständen der Betriebe.

Auf Betreiben von ÖVP und SPÖ setzte sich freilich eine Variante durch, mit welcher die Verstaatlichte Industrie den Interessen des in- und ausländischen privaten Kapitals entgegenkam und den Wiederaufbau des Landes mit der Restauration des Kapitalismus verband. Der staatliche Einfluss erstreckte sich auch auf die damals größten Banken des Landes - Creditanstalt und Länderbank - und deren Industriekonzerne (Steyr, Semperit u.a.)

Mit dem Abschluss des Staatsvertrages wurde 1955 die bislang von der sowjetischen Besatzungsmacht verwaltete Erdölindustrie in staatliches österreichisches Eigentum umgewandelt. SPÖ und ÖVP versprachen damals, dass die ÖsterreicherInnen, einmal im Besitz der Erdölindustrie, keine Steuern mehr zu zahlen brauchten. Gleichzeitig wurden mit dem geheimen „Wiener Memorandum“ Teile der österreichischen Erdölindustrie wie etwa die RAG westlichen Ölkonzernen ausgeliefert. Ebenso wurde schrittweise die Stark- und Schwachstromindustrie dem deutschen Siemens-Konzern ausgeliefert. Bereits in den 60er Jahren wurden Zusperrkonzepte im staatlichen Kohlebergbau realisiert.

Insgesamt verschaffte die Verstaatlichte Industrie allein in den ersten zehn Jahren des Wiederaufbaus der österreichischen Wirtschaft über (damalige) zwölf Milliarden Schilling an Preisvorteilen für die Privatwirtschaft, sie lieferte in den 80er Jahren pro Jahr eine ähnlich hohe Summe an Steuern und etwa 300 Millionen Schilling jährlich an Dividenden an den Staat ab.

Eine neue Phase für die Verstaatlichte begann 1967 mit der Gründung der ÖIG (später ÖIAG), welche nunmehr anstelle des zuständigen Ministeriums die Verwaltung der betreffenden Unternehmen übertragen wurde. Mit der Fusion von Voest und Alpine wurde 1973 ein namhafter Staatskonzern geschaffen, der in seiner Blütezeit nicht nur größtes Industrieunternehmen Österreichs, sondern auch weltweit und technologisch führend (z.B. mit dem LD-Verfahren) tätig war. Insgesamt beschäftigte die Verstaatlichte Industrie im Bereich der ÖIAG bis zu 120.000 Menschen, ein Fünftel aller in der Industrie Beschäftigten.

Bereits in den 80er Jahren begann aber mit der Reorganisierung der VEW ein Schrumpfungsprozess, der letztlich auf die Auslieferung der Verstaatlichten an private Interessenten hinauslief. Die Verstaatlichte Industrie litt ständig unter Kapitalmangel, weil die Gegner der Verstaatlichten in der Regierung eine den Anforderungen entsprechende Kapitalausstattung verhinderten. Dadurch schlug jede konjunkturelle Krise oder Krise des Stahlmarktes unmittelbar und verstärkt auf die verstaatlichten Betriebe durch. Der Eindruck, die Verstaatlichte sei ein Fass ohne Boden, das Steuermittel verschlinge, wurde auf diese Weise hervorgerufen und diente den Gegnern der Verstaatlichten als Argument in der öffentlichen Auseinandersetzung.

Virulent wurde die Krise der Verstaatlichten 1986 mit der durch Ölspekulationen ausgelösten so genannten „Voest-Krise“. Der massive Protest durch Großkundgebungen in Linz und Leoben wurde von SPÖ und ÖGB zugunsten von Verhandlungen am „grünen Tisch“ kanalisiert. Die rotschwarze Regierung hatte bereits Kurs auf die Zerschlagung der Verstaatlichten als Vorleistung für den EU-Beitritt genommen. Es folgten permanente Um- und Neustrukturierungen, Börsengänge, Beteiligung des Privatkapitals bis letztlich zur Vollprivatisierung, die von der schwarzblauen Regierung nach 2000 weitergeführt und vollendet wurde.

Aus heutiger Sicht zeigt sich deutlich, welche Möglichkeiten für eine eigenständige wirtschaftliche Entwicklung mit der Zerschlagung der Verstaatlichten vernichtet wurden. Die Verstaatlichte Industrie war Garant relativ sicherer und hochwertiger Arbeitsplätze, Vorreiter bei wichtigen Sozialleistungen und Löhnen, der Mitsprache der Belegschaftsvertreter. Sie war Pionier im Osthandel und nutzte die wirtschaftlichen Möglichkeiten die sich durch die 1955 beschlossene Neutralität Österreichs ergaben. Die KPÖ gehörte deshalb zu den energischsten Verteidigern der verstaatlichten Industrie.

Freilich darf auch nicht übersehen werden, dass die Verstaatlichte von Anfang an staatsmonopolistisches Eigentum unter kapitalistischen Bedingungen war und der Privatwirtschaft als Zulieferer billiger Rohstoffe und Halbfabrikate, als Ressource für die Ausbildung qualifizierter FacharbeiterInnen diente und Vertrauenspersonen in- und ausländischen Privatkapitals in den Vorständen und Aufsichtsräten saßen.

Ebenso kann nicht übersehen werden, dass durch den rigorosen Proporz bei der Postenbesetzung im Management, die Parteibuchwirtschaft und einen (überwiegend von der SPÖ praktizierten) Betriebsterror gegen kritische Betriebsräte , vor allem KommunistInnen, die Verstaatlichte stets auch von einem eklatanten Demokratiedefizit gekennzeichnet war.

Deshalb verbindet die KPÖ ihre Politik zur Verteidigung des öffentlichen Eigentums und zum Wiederaufbau eines gemeinwirtschaftlichen Sektors mit den Fragen der Demokratie. Staatliches Eigentum allein ist noch kein Garant für eine gesellschaftlich progressive Entwicklung. Kriterium gesellschaftlichen Eigentums ist nicht sein rechtlicher Status allein, sondern die reale Möglichkeit zur Mitbestimmung („Partizipation“) der betroffenen Menschen. In diesem Sinne tritt die KPÖ für den Erhalt und den Ausbau der öffentlichen Dienste, des kommunalen und sonstigen öffentlichen Eigentums ein.

KPÖ-Bundesausschuss 18. Mai 2006

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