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Dossier EU-konforme Hausbriefkästen

  • Montag, 8. Mai 2006 @ 12:24
Wohnen Vom öffentlichen Gut Hausbriefkasten zum neoliberalen Spielball privater Profitinteressen!
Lehrbeispiel einer durch und durch verfaulten Gesellschaft

Die Deregulierungs- und Zerstörungswut gegenüber öffentlichrechtlicher Grundversorgung durch die EU spiegelt sich deutlich in der Richtlinie 2002/39/EG des Europäischen Parlaments, die zu einer weitergehenden Liberalisierung des Marktes der Postdienste führen soll. Entsprechend dieser Richtlinie wurde das öffentliche Postmonopol für Briefsendungen ab dem 1.1.2003 von 350 auf 100 Gramm gesenkt.

Ab dem 1.1.2006 erfolgte dann eine weitere Absenkung auf 50 Gramm. Hehres Ziel war es, einen „chancengleichen Wettbewerb unter den Anbietern von Postdienstleistungen“ zu gewährleisten, was nichts anderes heißt, das öffentliche Postmonopol und das bis dahin noch gesetzlich gesicherte Zustellungsmonopol von Postleistungen für Alle zu privatisieren. Lobbyisten in diesem milliardenschweren Markt waren vor allem die bereits gesamteuropäisch agierenden privaten Zustellungsfirmen und insbesondere die Werbebranche, die sich einen wesentlich billigeren Zugang zu den Brieffächern der PostkundInnen erwarteten.

Ein entscheidendes Hindernis dazu bildete allerdings das heimische Monopol der Post auf die in ihrem Eigentum befindlichen Postkästen wozu auch nur sie Zugang hatte. Um die Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich gesetzlich durchzusetzen, also um in Wirklichkeit die Zerschlagung des öffentlich-rechtliche Postwesens zu beschleunigen, welches offensichtlich auch im Interesse der Regierung selbst lag, wurde das Postgesetz von 1997 mit BGBl I 2003/72 entsprechend geändert und per Verordnung die näheren Bestimmungen über die Gestaltung und Ausstattung von Brieffachanlagen und deren Anbringung festgelegt.

Verschärft – und in dem für diese Regierung symptomatischen Eifer des vorauseilenden Gehorsams – wurde die Durchsetzung dieser Verordnung noch dadurch, dass sie entgegen der EU-Richtlinie, die für die Umrüstung immerhin einen Zeitraum bis 2009 vorsah, in Österreich unter Strafandrohung von Euro 30.000,00 pro Anlage zum 30. Juni 2006 umgesetzt werden musste. Bereits Ende 2003 tauchte in den diversen Immobilienzeitungen Werbung für „EU-konforme Hausbrieffachanlagen“ auf.

In dem Zusammenhang ist vielleicht die Größenordnung interessant: von den rund 1,7 Millionen Brieffächer in Österreich befanden sich rund 1,1 Millionen im Eigentum der Post und rund 600.000 im Eigentum sonstiger Privater. Für die Umstellung wurden mit allen Umbaumaßnahmen zusammen rund Euro 60 bis 100 pro Brieffach errechnet.

Bereits 2004 gab es unter Verfassungsjuristen eine heftige Diskussion um die Frage der Umsetzung dieser Verordnung und zwar hinsichtlich der Frage der Eigentumsgarantie und hinsichtlich der Frage der Kosten für die Errichtung dieser vom Gesetzgeber so heftig geforderten Briefanlagen. Denn die bloß formalrechtliche Verpflichtung zur Errichtung solcher Anlagen regelte noch lange nicht die Kostentragung.

Mietrechtlich waren sich die Juristen schnell einig, dass kraft des öffentlichen Auftrags die Kosten indirekt über die Hauptmietzinsreserve an die MieterInnen weitergegeben werden können. Haus- und WohnungseigentümerInnen wurden allerdings mit den Kosten direkt und sofort belastet. Was allerdings die JuristInnen beschäftigte war von Anfang an die Frage, wie die Durchsetzung gegenüber dem Eigentumsschutz möglich sei. Denn ein solcher gesetzlich verfügter Eingriff in Eigentumsrechte wäre ja nur zulässig, wenn ein öffentliches Interesse vorläge und wenn er verhältnismäßig ist.

Die Eigentumsfrage konnte schnell beantwortet werden, weil auch die meisten JuristInnen dem neoliberalen Trend folgen: das öffentliche Interesse ergibt sich zwanglos daraus, dass Österreich aus der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung die Herstellung wettbewerbsmäßiger Verhältnisse auf dem Gebiet der Postdienste zu gewährleisten hat.

Ob der Eingriff allerdings der Verhältnismäßigkeit entspricht, dass konnten die Juristen nicht klären sondern verwiesen schon damals auf eine Wertungsfrage, die nur der VfGH beantworten könne. Hier lässt sich bereits ein Konflikt zwischen dem einfachen Privateigentum und den Verwertungsinteressen des europäischen Großkapitals erkennen, ein Konflikt wie mir scheint, der uns noch öfter beschäftigen wird und mit dem wir kreativ und progressiv umzugehen lernen müssen.

Resonanz in den Medien

Die Verkommenheit der politischen Klasse spiegelt sich in den (ihren?) Medien wider. Am 23. April 2005 erschien im KURIER zu der Brieffach-Umstellung ein Artikel, der insgesamt davon geleitet war, dass es nun einmal dieses Gesetz gibt und wir alle uns auf die neuen Postkästen einstellen müssten. Doch bereits am 7. Mai 2005 wurde der positive Trend relativiert, weil offensichtlich Kritik (es ist anzunehmen aus der Immobilienbranche, die ja auch ein großer Inseratenkunde des KURIER ist) immer lauter wurde. Von der Mietvereinigung (SPÖ-lastig) wurde das Gesetz hingenommen, weil man nun en privaten Zustellern kaum den Zugang zu den Häusern verweigern könne. Am 20. Mai 2005 berichtet der KURIER bereits von „massiven Protesten gegen die neue Postverordnung“.

Ende Mai gibt es die ersten öffentlichen Proteste von Seiten betroffener MieterInnen und auch eine Hauseigentümerin, El, unterstützt die Proteste. Ebenso gibt es innerhalb der KPÖ (Wolf-Goetz Jurjans) der ersten größeren Diskussion über das Thema und eine Unterschriftenaktion dagegen. Das Thema wird von den Medien dann totgeschwiegen.

Am 23. August 2005 erfolgt von der KPÖ-Wien eine erste Presseaussendung zu diesem Thema, weil von Seiten der ÖVP im Wiener Wahlkampf versucht wird, in der Kosten- und Eigentumsfrage den „schwarzen Peter“ der SPÖ zuzuspielen. Gleichzeitig allerdings stellen wir die Frage, warum von Seiten der Stadtregierung bzw. WIENER WOHNEN gegen diese Kostenbelastung zugunsten anderer nichts unternommen wird.

Am 7. September 2005 protestiert der Grazer KPÖ-Gemeinderatsklub mit einer scharfen Presseerklärung gegen die EU-Hausbriefkästen.

Am 15. September 2005 wird von der KPÖ ein Aufruf zum Protest gegen die Willkürmaßnahmen der Regierung veröffentlicht, dem sich schnell einige prominente Persönlichkeiten anschließen. Auch spielt das Thema im Grazer Wahlkampf der KPÖ eine Rolle.

Von Seiten einiger MieterInnen-Interessengruppen (Mietervereinigung, AK-Wien, ÖVP-Mieterbund etc.) wird Kritik mit dem Hinweis abgeblockt, dass es sich ja um ein ZU exekutierendes Gesetz handelt.

Am 31. Oktober 2005 erscheint ein Positionspapier vom Arbeitskreis Kommunal der KPÖ, wo die wesentlichen, fast nur negativen Argumente, genannt sind, aber auch der wichtige Gedanke, dass hier durchaus zusammen mit den Haus- und WohnungseigentümerInnen eine gemeinsame Front aufgebaut werden sollte und könnte.

Bis Ende 2005 erschienen von Seiten der KPÖ mehrere APA-Aussendungen zum Thema. Keine dieser Pressemitteilungen wurde von auch nur einem Medium erwähnt.

Am 5.1.2005 erscheint ein großer Artikel im KURIER wonach Hausbesitzer sich beim Verfassungsrichter gegen die neuen Postkasterl zur Wehr setzen und zwar in der Weise, dass sie nicht die Kosten tragen wollen, sondern diese direkt an die MieterInnen weitergeben wollen, sind doch diese „ja ach die eigentlichen Konsumenten der postalischen Dienstleistungen“.

Von der KPÖ und ihrem Mieterselbsthilfezentrum (MSZ) erfolgt umgehend eine Presseerklärung dazu indem gefordert wird, „dass die Kosten der Umstellung diejenigen zu tragen haben, die davon profitieren wollen. Also die Werbeindustrie und die privaten, meist internationalen Zustell- bzw. Postdienste. Wir sprechen uns damit auch gegen die von der EU erzwungene 'Liberalisierung' der Postdienste aus.

Die bereits sattsam bekannten Folgen derartiger Umstrukturierungen sind Qualitäts- und Leistungsminderung, Personalabbau, Sicherheitsrisiken, Einschränkung der öffentlichen Versorgung und das alles bei weiter steigenden Preisen.“ Die KPÖ ruft auch öffentlich dazu auf, die eventuell überwälzten Kosten nicht zu bezahlen, sondern zu beeinspruchen.

Von den Medien keine Berichterstattung. Ebenso bleibt eine weitere Presseaussendung des Grazer KPÖ-Gemeinderatsklubs zu diesem Thema unerwähnt.

Am 7.Februar 2006 erscheint erstmals eine öffentliche Reaktion der SPÖ. Sie will das Gesetz „entschärfen“ und die Umrüstung bis Jänner 2008 aussetzen. Also keine Zurückweisung, sondern für die Umrüstung den EigentümerInnen mehr Zeit einräumen.

Das MSZ und die KPÖ Wien begrüßen zwar in einer Presseerklärung diesen Zeitgewinn, der offenbar wegen der mangelnden Umsetzung des Gesetzes den EigentümerInnen mehr Zeit verschaffen sollte, wenden sich aber nach wie vor mit aller Schärfe gegen das Gesetz: Die KPÖ begrüßt jedenfalls die Initiative zur vorläufigen Aussetzung der gesetzlich per 30. Juni 2006 fixierten Umrüstung der Briefkästen meint aber, dass dieses Gesetz fallen muss wenn nicht die Kosten von den Betreibern dieser Millionen von Haushalten betreffenden Umstellung bezahlt werden. Wieder keine mediale Reaktion.

Am 30. März 2006 protestiert der Grazer KPÖ-Gemeinderatsklub ein weiteres Mal gegen die EU-Briefkästen. Ebenso keine Reaktion der Medien.

Der Erfolg hat viele Väter

Am 4. Mai 2006 kommt die überraschende Nachricht über die Medien: „Neue Post-Brieffächer: Hausbesitzer muss laut Richter nicht für die Errichtung aufkommen, Eingriff in Eigentumsrecht verfassungswidrig, die Verpflichtung gilt damit ab sofort als aufgehoben.“

Sowohl die KPÖ-Wien als auch die KPÖ-Graz reagieren sofort mit einer Pressaussendung in der sie darauf hinweisen, dass es die Proteste eines großen Teils der Bevölkerung waren, die diese Entscheidung herbeigeführt haben: „EU-Briefkästen: Verfassungsgericht blamiert Regierung und gibt den Protesten der Bevölkerung recht“. Interessant auch die Stellungnahme des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB): „Die Verpflichtung der Hauseigentümer, auf ihre Kosten die Liberalisierung des Postmarktes zu subventionieren, war überaus fragwürdig“

Was aber jetzt wie ein Sittengemälde unserer Gesellschaft aussieht sind die plötzlich erscheinenden Stellungnahmen der Grünen, der SPÖ, der Mietervereinigung, des ÖVP-Mieterbundes etc. Sie alle haben plötzlich von Anfang an diese Umrüstung abgelehnt. Gerade von Wiener Wohnen kam überhaupt kein Zeichen des Widerstandes, im Gegenteil: mit Hinweis auf die Gesetzeskraft wurde bereits begonnen, die Umrüstung bei fast allen Gemeindebauten in Auftrag zu geben.

Der KURIER kommt am 5. Mai 2006 mit der Entscheidung auf der 1. Seite und eine weitere Seite im innern Teil. Es gelingt dieser Journaille, wiederum alles zu vermeiden, was auf den Widerstand Vieler verweist. Der Erfolg gebührt zu einem großen Teil unserer über ein Jahr lang andauernden widerständigen Arbeit. Wir haben die richtigen Argumente gegen diese unglaubliche Zumutung von Kostenüberwälzungen von Geschäftmachern gefunden und verbreitet. Diese Argumente wurden von anderen Parteien und selbst von den ebenfalls betroffenen HauseigentümerInnen übernommen. Aber auch unsere Warnungen, dass wir als politische Verbündete sämtlicher MieterInnen auch helfen werden, gegen die Kostenüberwälzung vorzugehen, haben sicherlich ihren Beitrag geleistet.

Der Wolf schläft nur

Die jetzige – berechtigte – Euphorie soll allerdings den Blick nicht auf folgende Tatsache verstellen: es stehen Milliarden Euros an Profitmöglichkeiten auf dem Spiel. Daher werden vor allem die Werbe- und privaten Zustellerfirmen nicht locker lassen. Sie werden jetzt wohl den Weg der Klage gegen einzelne HauseigentümerInnen gehen, weil sie die EU-Richtlinie nicht durchgeführt haben und sie keinen Zugang zu den (alten) Briefkästen für ihre Werbematerialien haben. Wir müssen uns auch darüber im klaren sein, dass diese VfGH-Entscheidung reichlich spät kommt und die meisten HauseigentümerInnen die Umrüstung der Postkästen bereits durchgeführt haben.

Die zweite Sache ist aber die, dass die bisherigen Kosten der Umrüstung ersetzt werden müssen. Und da ist wohl die Bundesregierung gefragt. Entweder es gelingt ihr die Umrüstungskosten auf die tatsächlich davon Profitierenden zu überwälzen oder man muss sich tatsächlich eine Haftungsklage gegen den zuständigen Ministers, Hubert Gorbach, überlegen. Interessant in diesem Zusammenhang wird sicher auch sein, wie sich jetzt die Gemeinde Wien, insbesondere aber WIENER WOHNEN verhalten wird.

Bei 220.000 Wohnungen handelt es sich um die riesige Summe von rund 22 Millionen Euros, die bei Sanierungsvorhaben vor allem von den davon betroffenen MieterInnen fehlen wird. Für MieterInnen-Organisationen ist jetzt besonders bei §-18-Verfahren (Mietzinserhöhungs-Verfahren im Zuge von Sanierungsmaßnahmen) zu überprüfen, ob diese Kosten in der Mietzinsreserve verrechnet wurden. Wenn man den HauseigentümerInnen jetzt dezidiert klarmacht, dass diese Kosten mit Rückdeckung der VfGH-Entscheidung auf jeden Fall die Hauptmietzinsreserve nicht reduzieren dürfen, dann werden auch die EigentümerInnen Interesse daran haben, dass die Kosten ersetzt werden.

Die Sache ist jedenfalls noch lange nicht abgeschlossen und die InteressenvertreterInnen müssen äußerst wachsam bleiben, denn die EU-Lobbies werden diese Niederlage nicht auf sich sitzen lassen, bzw. wird in ihrem Schlepptau auch die Bundesregierung nicht untätig bleiben.

Josef Iraschko, MSZ, Mai 2006

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