Standpunkt Staatsreform
- Samstag, 1. Januar 2005 @ 18:32

Diese Absicht ist offenbar dem Umstand geschuldet, dass seit dem EU-Beitritt Österreichs per 1. Jänner 1995 immer mehr Kompetenzen an Brüssel abgegeben wurden und heute nach Expertenmeinung bereits rund 80 Prozent aller Entscheidungen nicht mehr in Österreich getroffen werden. Als Folge ist insbesondere das föderalistische System in Österreich damit unter einen Legitimationszwang geraten. Davon zeugen auch die periodischen Vorstöße zur Zusammenlegung oder gar Abschaffung der Länder einerseits und einer krampfhaften Stärkung der Länderkompetenzen andererseits.
Die Zementierung und Stärkung der Länder in einem „Europa der Regionen“ zielt offensichtlich auf die gleichzeitige weitere Aushöhlung der Kompetenzen der Gemeinden auf der einen und des Bundes auf der anderen Seite. Wenn als Ergebnis nur eine teure und eigentlich überflüssige Gesetzesflut durch neun verschiedene Bauordnungen, Hundegesetze oder Sozialhilfegesetze bleibt, so ist das letztlich kontraproduktiv.
Die KPÖ sieht daher als Kern einer Staatsreform vor allem die Stärkung der Gemeinden sowohl in Bezug auf ihre politischen Kompetenzen als auch ihre finanzielle Ausstattung, etwa mit einer Ausweitung des Steuerfindungsrechts auf Kosten des Großkapitals an. Wenn von Bürgernähe die Rede ist, dann trifft das letztlich nur auf die Gemeinden zu. Gleichzeitig soll die Gesetzgebung vereinheitlicht werden, indem alle wesentlichen Bestimmungen bundesweit einheitlich geregelt werden, deren Vollzug den Ländern zufällt. Notwendig ist im Zusammenhang mit einer Staatsreform auch eine Demokratisierung der Bezirkshauptmannschaften.
Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunalpolitik des KPÖ-Bundesvorstandes, Linz, 23. Mai 2003