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Resolution Wertschöpfungsabgabe

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 18:27
Sozial Seit Jahren versuchen uns Politiker, Unternehmervertreter, Medien und Experten unter Berufung auf die gestiegene Lebenserwartung einzureden, daß die Pensionen nach dem Umlageverfahren nicht mehr finanzierbar seien und daher verstärkt Eigenvorsorge und ein Umstieg zur Finanzierung über den Kapitalmarkt notwendig sei. Dahinter steckt die Absicht, auch die Pensionsfinanzierung zu einem lukrativen Sektor für das Finanzkapital auf Kosten sozialer Ansprüche zu machen.

Die jetzt vorgelegte „Pensionssicherungsreform“ der Regierung ist durch gravierende Einschnitte auf Kosten des Lebensstandards der künftigen PensionistInnen ein Ergebnis dieser Argumentation. Sollte diese „Reform“ umgesetzt werden, bedeutet dies eine deutliche Absenkung des Lebensstandards der künftigen PensionistInnen, wovon vor allem wiederum Frauen betroffen sind, sowie einen verstärkten Druck auf dem Arbeitsmarkt durch die Abschaffung der Frühpensionen.

Österreich ist eines der reichsten Länder. Völlig unlogisch bei der Argumentation der Regierung ist jedoch, daß die Pensionen vor einigen Jahrzehnten bei einer wesentlich geringeren Wirtschaftsleistung finanzierbar waren, bei der heute wesentlich höheren Produktivität angeblich nicht mehr. Die Pensionen sind daher auf der Basis des Umlageverfahrens finanzierbar, wenn eine Reform nicht ausgabenseitig erfolgt, sondern die Pensionsfinanzierung einnahmenseitig der wirtschaftlichen Entwicklung angepaßt wird.

Wir fordern daher: Bemessung der Unternehmerbeiträge für die Pensionsversicherung nach der gesamten Wertschöpfung anstatt wie derzeit nur nach der Lohnsumme um der Rationalisierung Rechnung zu tragen. Einhaltung des vereinbarten Bundeszuschusses zu den ASVG-Pensionen, welcher derzeit nur mehr rund 15 Prozent beträgt .Erhöhung der Besteuerung von Kapital und Vermögen, Anhebung des Spitzensteuersatzes und Abschaffung der Steuerprivilegien der Privatstiftungen, Eintreibung der ca. 7 Mrd. € Steuerschulden der Unternehmer

Begrenzung aller Pensionen (auch jene von Spitzenbeamten und Politikern) auf die Höchstbemessungsgrundlage laut ASVG, wer mehr verdient hat ohnehin genug Möglichkeiten zusätzlich privat vorzusorgen, daher auch keine Förderung des Staates für private Pensionen. Maßnahmen zur Erhöhung der Kaufkraft wie Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich, öffentliche Investitionen in die Infrastruktur, 1.100 Euro Mindestlohn und offensive Lohn- und Gehaltspolitik weil dadurch auch die Beiträge zur Sozialversicherung erhöht werden.

Beschlossen von der ÖGB-Landesexekutive Oberösterreich am 8. Mai 2003 auf Antrag des GLB

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