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Stellungnahme Pensionsharmonisierung

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 18:25
Sozial Seit Jahren versuchen uns PolitikerInnen, UnternehmervertreterInnen, Medien und ExpertInnen unter Berufung auf die gestiegene Lebenserwartung einzureden, dass die Pensionen nach dem Umlageverfahren nicht mehr finanzierbar seien und daher verstärkt Eigenvorsorge und ein Umstieg zur Finanzierung über den Kapitalmarkt notwendig sei. Dahinter steckt die Absicht, auch die Pensionsfinanzierung zu einem lukrativen Sektor für Banken, Versicherungen und Pensionskassen auf Kosten sozialer Ansprüche zu machen.

Die 2003 beschlossene „Pensionssicherungsreform“ der Regierung ist durch gravierende Einschnitte auf Kosten des Lebensstandards der künftigen PensionistInnen ein Ergebnis dieser Argumentation. Die Umsetzung dieser „Reform“ bedeutet eine deutliche Absenkung des Lebensstandards der künftigen PensionistInnen, wovon vor allem wiederum Frauen betroffen sind, sowie einen verstärkten Druck auf dem Arbeitsmarkt durch die Abschaffung der Frühpensionen.

Unter dem Titel „Harmonisierung der Pensionen“ zementiert die schwarzblaue Regierung ein Jahr später 2004 die massiven Verschlechterungen der Pensionsreform 2003. Hinter der Maske einer Vereinheitlichung der unterschiedlichen Pensionsregelungen verbergen sich Verluste für ASVG-Versicherte, insbesondere für Frauen, Schwerarbeiter, Arbeitslose, Invalide und die junge Generation.

Nachdem Verhandlungen mit den Sozialpartnern nach dem Rückzug des ÖGB gescheitert sind, drückt die Regierung ihre als „Reform“ getarnte Neuregelung im Alleingang durch. Dabei war der ÖGB bereit sehr weit reichende Maßnahmen mitzutragen. Im Widerspruch zu den massiven Protesten gegen die „Pensionsreform“ 2003 und zur ÖGB-Urabstimmung von 2001 akzeptierte der ÖGB mit seinem Pensionspapier 65-45-80 weitgehend die Regierungspläne.

SPÖ und Grüne treten zwar offiziell gegen die Harmonisierung auf, betrachten aber einen massiven Pensionsverlust und die Orientierung auf das Drei-Säule-Modell als akzeptabel. Ungeachtet des von ihr initiierten und von 627.559 Menschen unterstützten Pensionsvolksbegehrens will die SPÖ im Falle einer künftigen Regierungsbeteiligung die Pensionsreform 2003 nicht generell zurücknehmen.

Diese „Harmonisierung“ verdient ihren Namen nicht, weil damit auch künftig Selbständige (17,5 Prozent), Bauern (15 Prozent) und Beamte (12,55 Prozent) niedrigere Versicherungsbeiträge leisten als ASVG-Versicherte (22,8 Prozent). Dementsprechend ist der Staatszuschuss für Unternehmer (55,4 Prozent), Bauern (86,7 Prozent) und Beamte (42,0 Prozent) auch künftig wesentlich höher ist als jener im ASVG-Bereich (15,7 Prozent). Eine Vereinheitlichung der Beamtenpensionen liegt durch Sonderbestimmungen der Länder und lange Übergangsfristen in weiter Ferne.

Der vorgesehene „Pensionskorridor“ zwischen 62 und 68 Jahren gilt nur für Männer und kommt nur jenen zugute, die hohe Einkommen und einen durchgehenden Versicherungsverlauf aufweisen und sich daher die Abschläge von 4,2 Prozent bei vorzeitiger Pensionierung leisten können. Bei Durchschnittspension von 781 € ist dies hingegen eine Existenzfrage.

Schwerarbeiter müssen nach dem Willen der Regierung auch bei 40 Versicherungsjahren bei vorzeitiger Pensionierung Abschläge von 3 Prozent pro Jahr in Kauf nehmen. Eine Verbesserung für Frauen stellt die Anrechnung von vier Jahren pro Kind und der Notstandshilfezeiten dar. Dass zur Finanzierung der Ersatzzeiten der eigentlich für andere Aufgaben geschaffene Familienlastenausgleichsfonds noch stärker als zur Finanzierung des Kindergeldes „ausgeräumt“ wird, zeigt die Politik des „Loch auf, Loch zu“ der Regierung. Für den Besuch höherer Schulen können AkademikerInnen maximal 36 Monate, für Studienzeiten maximal 72 Monate zum Preis ab 500 € pro Monat nachkaufen, obwohl sie schon längst durchwegs keine privilegierten GroßverdienerInnen mehr sind.

Ein Kernpunkt der Harmonisierung ist die Begrenzung aller Pensionen (also auch jener von Spitzenbeamten und PolitikerInnen) auf die Höchstbemessungsgrundlage laut ASVG. Wer mehr verdient hat ohnehin genug Möglichkeiten zusätzlich privat vorzusorgen, daher ist auch die Förderung des Staates für private Pensionen abzulehnen. Festgelegt wird auch eine Mindestbeitragsgrundlage, wobei eine Mindestpension für alle, die sich an einem Mindesteinkommen von 1.100 € für Vollzeitarbeitsverhältnisse orientieren müsste in weiter Ferne bleibt.

Einbetoniert werden mit der „Harmonisierung“ die massiven Verschlechterungen der Pensionsreform 2003 wie Abschaffung der vorzeitigen Pension bei langer Versicherungsdauer, langer Arbeitslosigkeit oder geminderter Arbeitsfähigkeit, die Senkung der Steigerungspunkte von 2 auf 1,78 Prozent pro Versicherungsjahr und die schrittweise Ausweitung des Durchrechnungszeitraumes auf 40 Jahre trotz Harmonisierung der Beitragsgrundlage mit der Lohnentwicklung.

Die Scheinharmonisierung bringt durch das Fehlen einer sozialen Staffelung der Verluste Pensionskürzungen für ASVG-Versicherte von 20 Prozent und mehr. Laut Arbeiterkammer werden 70 Prozent der heute jungen ArbeiterInnen und Angestellten mit dem neuen System nicht einmal die Mindestpension erreichen. Laut einer jetzt bekannten 2002 vom Sozialministerium in Auftrag gegebenen Studie wird für 2050 die Ersatzrate in beitragsorientierten System für Männer zwischen 35 und 60 Prozent und für Frauen für 21 bis 45 Prozent prognostiziert und daraus der Aufbau einer zweiten und dritten privaten Pensionssäule begründet.

In der Harmonisierung ist zwar eine Pensionsanpassung laut Verbraucherpreisindex vorgesehen, allerdings steht auch PensionistInnen ein Anteil an der gesellschaftlichen Wertschöpfung analog den Lohnverhandlungen zu. Während für Beamte bis 2025 ein „Sozialschutzdeckel“ vorgesehen ist, sind ASVG-Pensionen nicht gegen unzumutbare Pensionskürzungen gefeit.

Als Grundlage für langfristig gesicherte Pensionen fehlt ein grundsätzliches Bekenntnis zur Umlagenfinanzierung und zum Generationenvertrag. Die mit Zustimmung der parlamentarischen Opposition und des ÖGB eingeschlagene Orientierung auf ein Drei-Säulen-Modell (staatliche Pension, Betriebspension bzw. „Abfertigung Neu“, private Vorsorge) und damit die riskante Kapitalmarktfinanzierung wird damit ebenso verankert wie der systematische Rückzug des Staates aus seiner Mitverantwortung für die Pensionsfinanzierung, wie sie mit der Drittelfinanzierung (je ein Drittel Versicherte, Dienstgeber und Staat) im ASVG 1956 vereinbart wurde.

Notwendig für eine gesicherte Harmonisierung der Pensionen ist auch eine Stärkung der Finanzgrundlage für die Pensionsfinanzierung durch staatliche Beschäftigungsmaßnahmen, Stärkung der Massenkaufkraft vor allem durch eine aktive Lohnpolitik mit Abgeltung von Teuerung und Produktivitätszuwachs sowie eine Steuerreform mit höherer Besteuerung von Kapital und Vermögen und Eintreibung der Steuerschulden der Unternehmer und Abschaffung der Steuerprivilegien für Privatstiftungen ebenso wie die Umstellung der Dienstgeberbeiträge auf Wertschöpfungsbasis um der Rationalisierung Rechnung zu tragen und personalintensive Unternehmen zu begünstigen.

Österreich ist eines der reichsten Länder. Völlig unlogisch in der Argumentation von Regierung und Parlamentsparteien, Wirtschaft, Medien und den so genannten Experten ist jedoch, dass die Pensionen vor einigen Jahrzehnten bei einer wesentlich geringeren Wirtschaftsleistung finanzierbar waren, bei der heute wesentlich höheren Produktivität angeblich nicht mehr. Die Pensionen sind daher auf der Basis des Umlageverfahrens finanzierbar, wenn eine Reform nicht ausgabenseitig erfolgt, sondern die Pensionsfinanzierung einnahmenseitig der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst wird.

Stellungnahme des KPÖ-Bezirksvorstandes Linz vom 2. August 2004

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