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Standpunkt Immobilienmarkt

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 13:02
Wohnen Nachdem die von Politik, Wirtschaft und Medien jahrelang geschürten Erwartungen in Hinblick auf die Spekulation im High-Tech-Bereich wie Seifenblasen geplatzt sind, drängt nunmehr zunehmend überschüssiges Kapital in die Veranlagung in Immobilien, die von den Analysten als vergleichsweise sichere Wertanlage propagiert werden. Die schwarzblaue Regierung hat dem mit dem Entwurf eines Immobilienfondsgesetzes Rechnung getragen, das jedoch bedingt durch die vorzeitige Neuwahl nicht wie geplant per 1. Jänner 2003 in Kraft getreten ist.

Mit der Schaffung von Immofonds soll geldkräftigen Anlegern eine neue Möglichkeit der Veranlagung in in- und ausländische Immobilien, bebaute und unbebaute Grundstücke, Baurechte, Superädifikate, Mit- und Wohnungseigentum und Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften ermöglicht werden. Analog wie bei Spekulationen an den Börsen zielt jedoch auch dabei die Erwartung der Anleger auf möglichst hohe Erträge, als logische Folge steigt der Druck um möglichst hohe Mieteinnahmen zu erzielen.

Die geplanten Immofonds selbst unterliegen nicht der Einkommen- und Körperschaftssteuer, sondern nur die Anteilsinhaber mit ihrem anteiligen Gewinn. Die auf Fondsebene erzielten Gewinne, auch jene aus ausländischen Immobilien, werden als Kapitaleinkünfte bewertet und unterliegen lediglich der 25prozentigen Kapitalertragssteuer als Endbesteuerung. Die Gewinne der Immofonds können ausgeschüttet oder veranlagt werden. Steuerpflichtig sind nur die tatsächlichen Ausschüttungen.

2002 steigerten Banken, Versicherungen, Fonds und private Immobilienhaie wie Ex-Billa-Chef Wlaschek den Ankauf von Großimmobilien um 36 Prozent auf 680 Mio. €, das Finanzkapital klagt über einen Mangel an geeigneten Ankaufsobjekten. Tochterfirmen von Banken und Versicherungen (BA-CA, Sparkasse, Erste, Raiffeisen, Uniqa, Wiener Städtische, Generali) sowie bereits bestehende Immo-Firmen (Immofinanz, Conwert, Wlaschek usw.) rangeln um geschätzte 4,3 Mrd. € Anlegergelder. Erklärtermaßen planen Banken, Versicherungen und Pensionskassen Versicherungsgelder aus der „Abfertigung neu“ oder privaten Zusatzversicherungen im Immobilienbereich zu veranlagen.

Auch große Unternehmen (etwa die Bau-Holding) lagern ihre Immobilien ebenso in Tochtergesellschaften aus wie die öffentliche Hand (der Bund in die Bundesimmobiliengesellschaft, das Land Oberösterreich in eine Landesimmobiliengesellschaft usw.) zur Erfüllung der Maastricht-Kriterien bei der Budgetgestaltung. Der geplante Verkauf der fünf Bundeswohnungsgesellschaften (WAG, BUWOG, drei Eisenbahnergesellschaften) mit 61.000 Wohnungen ist ein zusätzliches Element der Spekulation auf dem Immobilienmarkt wie der Verkauf von Gemeinde- oder Stadtwohnungen (wie etwa in Wien, Graz oder Trofaiach).

Die KPÖ warnt vor der mit dieser Aufmischung des Immobilienmarktes verbundenen Entwicklung, vor allem in Hinblick auf einen enormen Druck auf die Wohnungsmieten. Aus der Sicht sozialer Ansprüche an ein leistbares Wohnen, aber auch der Erhaltung einer funktionierenden Nahversorgung durch für kleine Geschäftsleute leistbare Geschäftsmieten ist daher ein Immofondsgesetz abzulehnen, das einerseits ähnlich den Privatstiftungen der Steuerschonung dient und andererseits durch den Zwang zu einer möglichst hohen Rendite preistreiberisch auf die Mieten wirkt. Ebenso bekräftigt die KPÖ ihre Ablehnung zum Verkauf des öffentlichen Wohnungsbestandes von Bund, Ländern oder Gemeinden und den Bestrebungen zur Beseitigung der Gemeinnützigkeit.

Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunalpolitik des KPÖ-Bundesvorstandes, Graz, 11. Jänner 2003

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