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Resolution Außerstreitverfahren

  • Donnerstag, 1. Januar 2004 @ 13:01
Wohnen Die Regierung plant in das bisher kostenlose, so genannte Außerstreitverfahren die Kostenpflicht einzuführen. Bisher können MieterInnen in einem mietrechtlichen Verfahren – bis zum Obersten Gerichtshof – von Mieterorganisationen vertreten werden und sich dadurch Anwaltskosten sparen. Auch wenn MieterInnen einen Prozess verloren haben, mussten die Hausverwaltungen und EigentümerInnen ihre Anwälte selbst bezahlen.

Der Herr Justizminister will nun bei den Gerichten viel Geld einsparen und die Flut von Mietrechtsverfahren eindämmen. Weniger Verfahren gibt es dann, wenn das Kostenrisiko für MieterInnen vergrößert wird. Daher sollen hinkünftig in einem Außerstreitverfahren die VerliererInnen die Kosten der GewinnerInnen bezahlen müssen. Immer weniger MieterInnen werden sich trauen, die noch vorhandenen Rechte voll auszuschöpfen und entsprechende Anträge vor der Schlichtungsstelle und den Gerichten einzubringen, wenn sie nicht ganz sicher sind, Recht zu bekommen. MieterInnen werden so zum „Freiwild” der Immobilienbranche. Das alles hätte auch entsprechende Auswirkungen auf die MieterInnenorganisationen und deren existenzielle Absicherungen. Daher wendet sich die KPÖ auch an die Mieterorganisationen, gemeinsam gegen diesen Anschlag auf die Rechte der MieterInnen einzutreten.

Aktuelle Stellungnahme des 32. Parteitages vom 27. April 2003

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