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Standpunkt Bundeswohnungen

  • Donnerstag, 1. Januar 2004 @ 18:29
Wohnen Mit Parlamentsbeschluß vom 23. November 2000 wurde die Gemeinnützigkeit der fünf Wohnungsgesellschaften (WAG, BUWOG, ESG-Linz, ESG-Villach und WG der ÖBB Wien) mit Wirkung vom 1. April 2001 abgeschafft, um einen Verkauf dieser Unternehmen zu ermöglichen. Die betroffenen 61.000 Wohnungen wurden alibihalber zunächst den MieterInnen zum Kauf angeboten, durch restriktive Bedingungen meldeten nur wenige hundert MieterInnen Interesse an einem Kauf an, sodaß nunmehr kommerzielle Investoren in Form in- oder ausländischer Banken, Versicherungen und Immobilienkonzerne als Interessenten auftreten.

Die von Finanzminister Grasser ursprünglich genannten Erwartungen für den Verkaufserlös mußten von drei auf eine Mrd. € reduziert werden. Nach dem letzten Stand soll der Erlös aus dem Verkauf der Bundeswohnungen zur Finanzierung des Kaufes neuer Abfangjäger (Preis 2 Mrd. €) verwendet werden. Der Zusammenhang zwischen Aufrüstung und Sozialabbau tritt damit in voller Schärfe zutage.

Der Verkauf der Bundeswohnungen ist von bedenklichen Umständen begleitet: So wurden allein für die Vorbereitung des Verkaufs 10,9 Mio. € an Anwalts- und Beratungskosten und Vermittlungsprovisionen verschwendet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zum Vorwurf, Finanzminister Grasser habe Beratungsaufträge an ihn nahestehende Firmen vergeben. Der von Grasser maßgeblich in die Verkaufspläne eingebundene Buwog-Aufsichtsrat Ernst Karl Plech besitzt gleichzeitig ein eigenes Immobilien-Unternehmen und hat damit als befangen zu gelten. Die Arbeiterkammer hat wegen gesetzwidriger Klauseln bei den Angeboten zum Wohnungsverkauf durch MieterInnen von Bundeswohnungen geklagt.

Durch die Änderung der Gesetzesgrundlage für die Bundeswohnungen könnten auch andere gemeinnützige Genossenschaften mit Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz beim Verfassungsgerichtshof eine Liberalisierung der Bestimmungen zum Verkauf bzw. zur Einhebung höherer Mieten erzwingen. Dies würde einen Dammbruch für massive Verschlechterungen für zigtausende MieterInnen und das Ende des gemeinnützigen Wohnbaus überhaupt bedeuten.

Die Gemeinnützigkeit ist sozial ausgleichend und bietet einen politischen Schutz vor Profitinteressen. Eben deshalb soll sie im Zuge der neoliberalen EU-konformen Politik der Euro-Sanierung beseitigt werden. Laut gbv-Chef Wurm ist die Gemeinnützigkeit ein zentrales wohnungspolitisches Instrumentarium. Der Linzer Uniprofessor Schneider errechnete, daß Wohnen in privaten statt gemeinnützigen Wohnungen um 0.80 Mrd. € teurer kommt und bei einer Abschaffung der Gemeinnützigkeit dem BIP bis zu 1.09 Mrd. € als Kaufkraft verloren gehen.

Bezeichnenderweise haben die Bundesländer Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg entschieden, daß die in ihrem Besitz befindlichen und vom Parlamentsbeschluß ursprünglich ebenfalls betroffenen fünf Landeswohnungsgesellschaften auch weiterhin gemeinnützig bleiben. Wenn die Erhaltung der Gemeinnützigkeit aber für die Länder sinnvoll ist, dann muß dies auch für den Bund gelten.

Die KPÖ hat, unterstützt von einer Petition an den Nationalrat, die Abschaffung der Gemeinnützigkeit und den Verkauf der Wohnungsgesellschaften des Bundes von Anfang an strikt abgelehnt. Die KPÖ fordert Regierung und Parlament auf, den Beschluß über die Aufhebung der Gemeinnützigen und den Verkauf der Bundeswohnungen zurückzunehmen und den Wohnungsbesitz des Bundes zu erhalten. Das bewährte System der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen als Ausgleichs- und Steuerungselement muß auch für die Zukunft erhalten bleiben.

Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunalpolitik des KPÖ-Bundesvorstandes, Linz, 23. Mai 2003


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