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Resolution Genossenschaftswohnungen

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 18:26
Wohnen Die Wohnungen der Bundeswohngenossenschaften (BUWOG), deren Verkauf bereits beschlossen ist, sollen nun für potente Investorengruppen attraktiver gemacht werden. Daher will die Bundesregierung das Wohnungsgemeinnützigkeits-Gesetz (WGG) ändern und die Mieten bei Übernahme des Vertrages durch Familienangehörige und bei Neuvermietungen kräftig erhöhen.

Diese Änderungen sollen dann für alle Genossenschaftswohnungen gelten! Bei 500.000 gemeinnützigen Mietwohnungen und fünf Prozent Wechselrate im Jahr würde das für 25.000 MieterInnen jährlich die Miete saftig erhöhen. Derzeit dürfen die Genossenschaften und die ehemaligen gemeinnützigen bundeseigenen Wohnbaugesellschaften bei einer Neuvermietung von günstigen, älteren Wohnungen oder wenn die Wohnung von Kindern oder Enkel übernommen werden, eine Nettomiete von i 2,76/m2 verlangen, wenn sie vorher unter diesem Betrag lag. Der Finanzminister plant nun, die Mieten auf den Richtwert des jeweiligen Bundeslandes abzüglich 20 % anzuheben. Das ist eine Mietkostenerhöhung von 25 %.

Mit diesen Maßnahmen würden noch mehr Menschen aus dem geförderten Wohnbaubereich hinausgedrängt werden. Die KPÖ lehnt daher entschieden diese geplante Mietkostenerhöhung ab und wird ihren Möglichkeiten entsprechend dagegen aktiv sein.

Aktuelle Stellungnahme des 32. Parteitages vom 27. April 2003

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