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Positionspapier Wasserwirtschaft

  • Mittwoch, 11. Mai 2005 @ 17:53
Umwelt Die EU-Kommission ist dabei, eine weit reichende Marktöffnung im Bereich Wasserver- und Entsorgung zu evaluieren. Dabei geht es um ein Umsatzvolumen von 80 Mrd. € allein im Bereich der EU-15. Bereits die Ergebnisse der bisherigen Maßnahmen auf diesem Sektor sind alarmierend: Beschränkung des Versorgungsmonopols, Trennung der Wasserversorgung von den hoheitlichen Aufgaben, sektorspezifische Regulierung des Drittzugangs und der Abgeltung sowie Ausweitung von öffentlichen Ausschreibungen.

Bereits seit 2004 sind die EU-Länder verpflichtet aufgrund der Wasserrahmen-Richtlinie eine wirtschaftliche Analyse des Wassermarktes vorzunehmen, ab 2010 wird das Prinzip der Kostendeckung bei der Erbringung der Dienste im Bereich Wasser vorgeschrieben. Gleichzeitig soll bei den laufenden GATS-Verhandlungen die Liberalisierung öffentlicher Dienstleistung verpflichtend vereinbart werden. Weil dabei die EU kollektiv für alle 25 Mitgliedsländer verhandelt bedeutet dies, dass die EU-Kommission sich dann auf GATS-Regeln berufen könnte, denen sie vorher selbst zugestimmt hat.

Wie der Österreichische Städtebund dazu kritisch feststellt besteht darin die Gefahr, dass private Bestbieter örtliche Wasserwerke aushebeln, 15 oder 20 Jahre lang Gebühren kassieren, ohne zu einer ordentlichen Instandhaltung der Infrastrukturen verpflichtet zu sein. Alle bisherigen Ergebnisse des unregulierten Kostenwettbewerbes in der Wasserwirtschaft führten zu finanziellen Belastungen der BürgerInnen durch höhere Tarife und Verschlechterung der Qualität. In Einzelfällen mussten Gemeinden die zuvor privatisierten Wasserwerke zurückkaufen um die Versorgung sicherzustellen.

Bezugnehmend auf die Vorgaben der EU forcieren auch die österreichische Regierung und der Industriellenvereinigung die Liberalisierung der Wasserwirtschaft. Heimische Unternehmen und ausländische Konzerne sehen im Markt mit Wasser und Abwasser eine neue Profitquelle. Derzeit weisen 4.000 Wasserversorgungs- und 2.500 Abwasserentsorgungsunternehmen – wobei Gemeinden, Gemeindeverbände und Genossenschaften 84 Prozent der Trinkwasserversorgung und 76 Prozent der Abwasserentsorgung leisten – ein Volumen von über drei Mrd. € (davon etwa ein Viertel für Wasser und drei Viertel für Abwasser) aus.

Eine Studie von PriceWaterhouseCoopers forciert den Zusammenschluss der 200 größeren Ver- und Entsorgungsunternehmen zu maximal zehn großen Wasserwirtschaftsunternehmen, was eine Erhöhung der versorgten Haushalte von durchschnittlich 11.000 auf 200.000 bedeuten würde. Als weiterer Schritt ist die privatwirtschaftliche Führung dieser Unternehmen geplant. Die Vorgabe der EU bis 2010 den Anschlussgrad der Haushalte – in Österreich derzeit 82 Prozent – auf 91 Prozent zu erhöhen erfordert allein über 12 Mrd. € und soll gezielt den Konzernen der Wasserwirtschaft neue Geschäftsfelder erschließen.

Im Gegensatz dazu hat die Regierung die Fördermittel aus dem Wasserwirtschaftsfonds gekürzt, was eine Reduktion der Gesamtinvestitionen zur Folge hat. Ab 2005 sind überhaupt keine Bundesgelder mehr für den Wasserbau vorgesehen. Damit wird der Druck auf die Kanal- und Wassergebühren weiter erhöht, die durch strikte Vorgaben der Landesregierungen und die Möglichkeit Gebühren über die Kostendeckung hinaus festzulegen hochgetrieben werden. Das als Lockmittel für die Liberalisierung verwendete Argument einer Kostensenkung um 25 Prozent bei privatwirtschaftlicher Führung geht letztlich wohl zulasten der Haushalte im Wege von Gebührenerhöhungen.

Große EU-Konzerne wie Vivendi und Lyonnaise (F) und Anglian Water (GB) sind bestrebt großflächig den Wassermarkt in Europa zu übernehmen. Das Wasserpotential Österreichs (mit dem theoretisch 440 Mio. Menschen versorgt werden könnten) ist dabei ein besonderes Objekt der Begierde um mit dem Lebensmittel Wasser hohe Profite zu machen. Auch wenn von der EU immer wieder auffallend heftig dementiert, kann ein direkter oder indirekter Zugriff zur Vermarktung des österreichischen Wassers, von dem derzeit nur rund drei Prozent genutzt wird, langfristig nicht ausgeschlossen werden.

Die KPÖ sieht die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung als grundlegende Aufgabe der öffentlichen Hand an und lehnt daher jeden Zugriff der Privatwirtschaft auf diesen für die Infrastruktur, Kommunalpolitik und Lebensqualität höchst sensiblen Bereich grundsätzlich ab. Die Wasserwirtschaft wie alle anderen kommunalen Dienstleistungen müssen daher in Hinblick auf ihre Bedeutung für die Versorgungssicherheit, soziale Erschwinglichkeit, Gesundheit und Nachhaltigkeit explizit und generell von allen Liberalisierungsrichtlinien, dem Beihilfen- und Wettbewerbsrecht und einer allgemeinen Ausschreibungspflicht ausgenommen werden.

Die Wasserwirtschaft muß weiterhin von der öffentlichen Hand bzw. Gemeinwirtschaft geführt, eine Privatisierung oder ein Ausverkauf an ausländische Konzerne verhindert werden. Gleichzeitig tritt die KPÖ für umfassende Kooperationen der öffentlichen Unternehmen der Wasserwirtschaft zur Nutzung von Synergien und Kosteneinsparungen ein. Anstatt die Mittel aus dem Wasserwirtschaftsfonds zu kürzen ist eine Erhöhung der Förderungen für Wasserbauten der Gemeinden notwendig.

Stellungnahme der KPÖ-Kommunalpolitik vom 11. Mai 2005

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