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Resolution Dienstleistungen

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 20:46
Europa Öffentliche Dienstleistungen sind die Voraussetzung zur Gewährleistung demokratischer Grundrechte und Teil des erkämpften Sozialstaates. Sie dienen der Sicherung des sozialen und territorialen Zusammenhalts der Gesellschaft und stellen auch einen Ausgleich zwischen den Kapitalgruppen zur Funktionssicherung der kapitalistischen Gesellschaft dar, bedeuten demnach einen zivilisatorischen Fortschritt.

Öffentliche Dienstleistungen sind das Resultat bestimmter Kräfteverhältnisse, die sich in der Phase des neoliberalen Kapitalismus jedoch stark verändert haben. Die Destabilisierung der Lohnarbeitsgesellschaft führt zu einer wachsenden Prekarisierung verbunden mit einer massiven Umverteilung zugunsten des Kapitals durch eine entsprechende Steuer- und Subventionspolitik. Zentrale Ziele dabei sind der Sozialstaat und der öffentlicher Sektor. Die Öffnung bislang öffentlicher Bereiche für privates Kapital soll Anlagemöglichkeiten für überschüssiges Kapital schaffen. Das Ergebnis ist die Umwandlung öffentlicher Leistungen in kapitalistische Waren.

Massiven Druck auf die öffentlichen Dienstleistungen gibt es global mit dem GATS-Abkommen der Welthandelsorganisation WTO. Auf EU-Ebene stellen die vier Grundfreiheiten des Maastricht-Vertrages und der Euro-Stabilitätspakt sowie die bisherigen Richtlinien zur Liberalisierung einen Angriff auf diesen elementaren Sektor dar. Auf beiden Ebenen wird bewusst nur allgemein von Dienstleistungen gesprochen und nicht zwischen öffentlichen und privaten Dienstleistungen differenziert. Die Regelungen zur Liberalisierung und in der Folge Privatisierung zielen jedoch klar gegen die öffentlichen Dienstleistungen im Rahmen der Grundversorgung und nicht auf traditionelle privat erbrachte Dienstleistungen.

Die EU-Kommission hat nun unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit den Entwurf der Richtlinie zur Schaffung eines Binnenmarkts für Dienstleistungen KOM(2004)02 vorgelegt. Dieser Richtlinienentwurf ist äußerst unausgewogen und verletzt in erheblicher Weise das im Vertrag über die Europäische Union verankerte Subsidiaritätsprinzip: Er unterwirft wesentliche Leistungen der Daseinsvorsorge (Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft usw.), soziale Dienste und durch Sozialversicherungen geregelte Dienstleistungen (Gesundheitsdienste, Pflege) einer allgemeinen Liberalisierung und greift damit tief in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten, ihrer regionalen Untergliederungen und Kommunen ein, diese Leistungen in eigener Verantwortung zu regeln.

Die Richtlinie schafft mit der breiten Verankerung des Herkunftslandprinzips ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt, durchlöchert das einheitliche Recht der Mitgliedstaaten und organisiert so einen Wettlauf der mitgliedstaatlichen Rechtssysteme um niedrige Qualitäts-, Arbeitsrechts-, Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards. Sie verzichtet auf eine sozialpolitische Regulierung des Dienstleistungsbinnenmarkts und macht eine effektive Kontrolle der Einhaltung des geltenden nationalen und EU-Rechts zur Arbeitnehmerentsendung unmöglich. Die Richtlinie erschwert eine effektive Wirtschafts- und Unternehmensaufsicht und bietet unzureichende Vorkehrungen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Zusätzliche Kritikpunkte an der Richtlinie sind, dass die Debatte über das Grünbuch bzw. Weißbuch über "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" bislang nicht abgeschlossen ist und ein faktisches Moratorium über jegliche Formen der Re-Regulierung enthält.

Die Auswirkungen der Liberalisierung und in der Folge Privatisierung öffentlicher Dienste sind für die Beschäftigten in diesem Sektor verschärfter Arbeitsdruck, Arbeitsplatzvernichtung sowie Lohn- und Sozialabbau, für die Bevölkerung höhere Tarife, Einschränkung von Leistungen, Verschlechterung der Qualität sowie Aufhebung Versorgungspflicht und für die Politik der Verlust politischer Entscheidungsmöglichkeiten sowie demokratischer Mitsprache. Daher liegt die Erhaltung öffentlicher Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit.

Der 33. Parteitag der KPÖ fordert daher aus der Sicht der Betroffenen – und das ist die große Mehrheit der Bevölkerung – die umgehende Zurückziehung des Richtlinienvorschlages KOM(2004)02. Bundesregierung und Nationalrat, die Regierungen der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament werden aufgefordert, diesen Richtlinienvorschlag mit aller Entschiedenheit grundsätzlich abzulehnen. Die Erhaltung und der Ausbau der öffentlichen Dienste in der freien Entscheidungskompetenz der jeweiligen Träger (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen…) liegt im allgemeinen Interesse und müssen insbesondere auf der Ebene der Gemeinden und der Gewerkschaften ein zentrales Anliegen der politischen Auseinandersetzung sein.

Weiters fordert der 33.Parteitag den ÖGB auf sich zum Votum der ÖGB-Urabstimmung zu bekennen und die Punkte 5 und 6 worin es heißt "...sollten soziale Verschlechterungen eintreten im Notfall Kampfmaßnahmen einzuleiten." Die KPÖ fordert den verfassungsrechtlichen Schutz des öffentlichen Eigentums. Dies soll durch eine Volksabstimmung zum Ausdruck kommen. Des Weiteren wird die KPÖ mit dem GLB gegen den weiteren Ausverkauf öffentlichen Eigentums über die Initiierung eines Volksbegehrens oder andere Aktionsformen beraten.

Beschlossen vom 33. Parteitag der KPÖ am 4./5. Dezember 2004 in Linz

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