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Die aktuelle Krise in der EU und die österreichische EU-Präsidentschaft

  • Donnerstag, 16. Februar 2006 @ 10:27
Europa von Andreas Wehr

Die Auftaktveranstaltung der österreichischen Präsidentschaft am 26. bis 28. Januar stand unter der Überschrift „The Sound of Europe“. Und dieser „Sound“ klingt bekanntlich gegenwärtig nicht gut. Deshalb kam man wohl auch in der Ankündigung für diese Veranstaltung, die gemeinsam mit der Europäischen Kommission durchgeführt wurde, nicht umhin, von einer „Krise Europas“ zu sprechen.

In der Ankündigung zu dieser Veranstaltung hieß es: „Die Trennlinien innerhalb der Europäischen Union während der Irak-Krise; die Ergebnisse der Abstimmungen über den Verfassungsvertrag; der Streit über den Haushaltsplan der Europäischen Union – das alles sind Symptome einer Krise, in der sich die Union derzeit befindet. Aber die zentrale Frage lautet: 'Was ist das Wesen dieser Krise?' Sind die bestehenden Probleme und Sorgen vorwiegend ökonomischer Natur, und könnte daher eine Lösung in wirtschaftlichen Begriffen formuliert werden?

Oder handelt es sich vielmehr um ein strukturelles politisches Problem, eine Krise der Politik und der Demokratie, und geht es nur darum, Brücken zu bauen, Legitimität wieder herzustellen und über das Wesen der Demokratie nachzudenken? Oder weist die Krise in Europa nicht auf ein viel grundsätzlicheres Problem hin? Haben wir es mit einer Krise der europäischen Kultur zu tun? Mit der Krise einer Gesellschaft, die – wie jene ehrenwerte Salongesellschaft in Musils Mann ohne Eigenschaften – nicht mehr weiß, was Europäer zu sein bedeutet und die nach der einen verbindenden Idee sucht, nach einer intellektuellen Grundlage, von der die europäische Gesellschaft ihre Identität ableiten könnte? Was ist Europa? Was ist das Wesen der gegenwärtigen Krise? Was sind ihre tieferen Ursachen? Wir werden zuerst diese Fragen beantworten müssen, ehe wir über die Frage debattieren können 'Europa quo vadis?' Soweit das Zitat.

Natürlich ist aus dieser Veranstaltung nichts Greifbares herausgekommen. Und ein Ergebnis wurde wohl auch gar nicht angestrebt. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte dieses „Sound of Europe“ Spektakel denn schon vorher - ein wenig respektlos - als „Wohlfühlveranstaltung“ bezeichnet und mit dem Zusatz versehen: „Konkretes ist nicht zu erwarten“ (Wieder ein starker Endspurt? FAZ vom 10.01.06).

Wir erleben gegenwärtig eine ganze Reihe solcher Veranstaltungen, auf denen über die „Europäische Krise“ räsoniert wird. Regelmäßig zeigen sich dort die Vertreter der politischen Klasse tief betroffen. Betroffen etwa über die Ablehnungen des Verfassungsvertrags in Frankreich und in den Niederlanden. Sie geben vor, künftig auf die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger besser hören zu wollen. Sie tun schließlich so, als würden sie ernsthaft über Alternativen zur gegenwärtigen Politik der EU nachdenken. Bereits nach den Volksabstimmungen über den Verfassungsvertrag waren überall solche selbstkritischen Stimmen zu vernehmen.

Der Europäische Rat hatte am 16./17. Juni 2005, also wenige Tage nach den Ereignissen in Frankreich und in den Niederlanden, eine so genannte „Reflexionsphase“ ausgerufen. Hierzu gehört auch der von der Europäischen Kommission vorgelegte „Plan D“, wobei „D“ für Demokratie, Dialog und Diskussion stehen soll. Als Ziel dieses „Plans D“ gibt die Kommission an, „eine umfassendere Diskussion zwischen den demokratischen Organen der Europäischen Union und ihren Bürgern anzuregen“. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Kommission auf Bürgersprechstunden, „runde Tische für Demokratie“ und so genannte „Good-will-Botschafter“. Nach dem Vorbild der Vereinten Nationen sollen „bekannte Persönlichkeiten aus dem Kultur-, Geschäfts- und Sportleben zu Veranstaltungen mit bestimmten Zielgruppen einladen“.

Diese neue Nachdenklichkeit der politischen Klasse ist aber gespielt. Ihre Betroffenheit ist nicht echt und das vorgebliche Suchen nach Alternativen ist geheuchelt. Am neoliberalen Kurs der EU soll in Wirklichkeit nichts Wesentliches geändert werden. Bestenfalls geht es um die Verpackung, die gewechselt werden soll. Es geht nur darum, das skeptisch gewordene Publikum ein wenig freundlicher zu stimmen. Der „Sound“ soll eben wohler klingen. Es geht - um noch einmal die Frankfurter Allgemeine zu zitieren - um eine „Zweistufenstrategie“. Ich zitiere: „In den ersten drei Monaten bis zum Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel im März soll zunächst über Arbeitsplätze und Wachstum diskutiert werden. Daran soll sich dann die Debatte über den Verfassungsvertrag anschließen. Das folgt der Überlegung, dass die Leute dem Verfassungsvertrag nicht so skeptisch gegenüberstünden, wenn sie sich keine oder weniger Sorgen über ihre ökonomische Zukunft machen müssten.“

Es geht daher auch nicht um eine wirkliche Krise der Union. Ich habe etwas gegen die Verwendung dieses Begriffs „Krise“, den auch ihr mir heute in der Überschrift meines Vortrags vorgegeben habt. Er wird heute schon fast inflationär auf nahezu jede auftretende Schwierigkeit angewandt. Doch eigentlich bezeichnet er - im strengen medizinischen Sinne - die Situation der Zuspitzung der Krankheit, ihren Wendepunkt, oft verbunden mit hohem Fieber, in der sich der Krankheitsverlauf entscheidet: Führt er auf den Weg der Gesundung oder stirbt der Patient. Von einer in diesem Sinne verstandenen Krise der EU kann aber wohl kaum die Rede sein. Ich jedenfalls habe nicht den Eindruck, dass der Tod der Union in Frage steht.

Um was geht es wirklich? Mit den Ablehnungen des Verfassungsvertrags in Frankreich und in den Niederlanden ist etwas Unvorhergesehenes geschehen, etwas, was man nicht vorausgesehen hatte. Mit einer immer geringer werdenden Popularität der EU hat man ja inzwischen zu leben gelernt. Hier in Österreich liegt die Zustimmungsrate wohl nur noch bei 32 Prozent, und damit am Ende der Skala, noch hinter Großbritannien. Auch steckt es die politische Klasse weg, wenn nur noch durchschnittlich 40 Prozent bei den Wahlen zum Europäischen Parlament zu den Urnen gehen. Nach Aussage des ehemaligen Präsidenten des Europäischen Parlaments, Pat Cox, haben in Großbritannien 1999 mehr Bürger an den Wahlen zu „Big Brother“ als an denen zum EU-Parlament teilgenommen. All dies nimmt man nicht sehr tragisch. Doch mit dem Non und dem Nee ist der Prozess des neoliberalen Umbaus Europas zum Stehen gekommen, er hat sich verhakt. Der Verfassungsvertrag kann ja nur in Kraft treten, wenn er von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert wird. Und ein Nein aus Frankreich und den Niederlanden kann man eben nicht mal so eben zur Seite schieben. Jetzt wird darüber nachgesonnen, wie das Schiff wieder flott gemacht werden wie der Stillstand überwunden werden kann. Nicht das Ziel wird in Frage gestellt, sondern der Weg. Darum geht es in der gegenwärtigen „Phase der Reflexion“.

Doch bei den in Europa aufgetretenen Schwierigkeiten handelt es nicht allein um die Überwindung des Stillstands in der Verfassungsfrage. Es geht zugleich um die Überwindung von Widerständen beim Fortgang der weiteren Liberalisierung. Das Stichwort ist hier die Dienstleistungsrichtlinie. Es geht auch um den weiteren Umbau der Union entsprechend dem Ziel von Lissabon, die EU bis 2010 zum „wettbewerbsfähigsten, wissensbasierten Raum der Welt“ zu machen. Was ja nicht weniger bedeutet als die USA hinter sich lassen zu wollen. All diese Ziele sollen in einem Augenblick erreicht werden, in dem die Erweiterung um nicht weniger als zehn neue Mitgliedsländer noch lange nicht verarbeitet ist. Und weitere Beitritte werden bereits vorbereitet. Es geht also um die Frage, ob Erweiterung und Vertiefung tatsächlich - wie so oft behauptet wird - gleichzeitig erreichbar sind.

Im Folgenden will ich auf drei Themen eingehen. Auf die Budgetkrise der EU, die noch lange nicht überwunden ist, auf die Auseinandersetzungen um die Dienstleistungsrichtlinie als exemplarisches Beispiel für wachsende Schwierigkeiten des weiteren Abbaus sozialer Rechte in den Mitgliedstaaten und schließlich auf die Probleme, den Verfassungsprozess wieder in Gang zu bekommen.

Ich will anschließend darzustellen versuchen, dass diese Fragen in einem inneren Zusammenhang zueinander stehen, miteinander verknotet sind, ja sich gegenseitig blockieren.

Zunächst also zum Budget. Bundeskanzler Schüssel ist sichtlich die Erleichterung anzusehen, dass die Einigung über die mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2007-13 noch unter der vorangegangenen britischen Präsidentschaft zustande kam. Das was jetzt noch für Österreich zu tun bleibt, ist vergleichsweise harmlos. Es gilt lediglich das bockige Europäische Parlament auf Linie zu bringen. Doch da klar ist, dass die Regierungschefs an der im Dezember vergangenen Jahres festgelegten Etatobergrenze nicht mehr grundsätzlich rütteln lassen, geht es nur noch um eine gewisse Umverteilung innerhalb des vorgegebenen Rahmens. Womöglich kommt es noch zu Verschiebungen zugunsten des Forschungs- und Bildungsetats. Auch eine geringfügige Erhöhung der Ausgaben um zwei bis fünf Milliarden Euro ist möglich. Aber das sind Nachhutgefechte einer bereits geschlagenen Schlacht.

Sehen wir uns das erreichte Ergebnis einmal genauer an: Das Ausgabenvolumen soll nach dem Beschluss des Europäischen Gipfels 862,4 Mrd. Euro betragen. Das sind 1,045 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU. Die ursprünglichen Vorschläge von Kommission und Europäischem Parlament lagen weit höher: Die Kommission hatte 994,25 Mrd. gefordert (das sind 1,21 Prozent des BIP), das Parlament 974,84 Mrd. (d.h. 1,18 Prozent). Beide Vorschläge lagen aber noch unter der gegenwärtig für den Förderzeitraum 2000-2006 geltenden Eigenmittel-Obergrenze von 1,27 Prozent. Die Vorschläge von Kommission und Parlament wurden damit begründet, dass angesichts der größten Erweiterung der Union in ihrer Geschichte dieses Geld bitter benötigt werde, vor allem für Regional- und Strukturhilfen in den neuen Mitgliedsländern. Auch war es in der Geschichte der Union immer so, dass der Haushalt nach Erweiterungen erhöht wurde. Und dies habe, so wurde argumentiert, erst Recht nach der Osterweiterung zu gelten.

Doch diesmal soll alles ganz anders laufen. Die fünf Nettozahlerländer hatten unter der Führung Deutschlands bereits vor zwei Jahren im Dezember 2003 in einem Brief an die Kommission deutlich gemacht, dass sie Willens sind, nicht mehr als 1 Prozent des BIP der EU als Obergrenze der Ausgaben zu akzeptieren. Neben Deutschland drängten Großbritannien, die Niederlande, Frankreich Schweden aber auch Österreich auf ein Einfrieren des Etats auf ein Prozent. Die Empörung über die britische Knauserigkeit war demnach nur gespielt. Der Vorschlag von Blair lag mit 1,03 Prozent genau auf dieser Linie. Und auch das schließlich gefundene Ergebnis mit 1,045 Prozent entspricht dieser Vorgabe.

Die Folge dieser Politik ist eine dramatische Unterfinanzierung der Osterweiterung. Es fehlt an ausreichenden Mitteln, sowohl für die Gemeinsame Agrarpolitik als auch für die Regional- und Strukturfonds. Die gegenwärtige Benachteiligung der zehn neuen Staaten wird sich fortsetzen. Schon heute bekommen die neuen Länder weit weniger als die alten. Bei den Transferzahlungen in der Strukturpolitik erhält etwa Tschechien pro Kopf und Jahr 54,3 €, Slowenien 44,4 € und Polen 72,9 €. Ganz anders sieht es hingegen in der alten EU aus. Irland, inzwischen eines der reichsten Länder der EU, erhält 122,1 €, Spanien 163,7, Portugal 282,3 und Griechenland 296,9 € pro Kopf. Vergleichbar groß sind die Abstände bei der Unterstützung der Landwirtschaft. Selbst die vom Europäischen Parlament und der Kommission geforderten Anhebungen des Etats hätten bei weitem nicht ausgereicht, um diese Benachteiligung zu beseitigen. Mit der neuen mittelfristigen Finanzplanung für den Zeitraum 2007-13 wird sie vielmehr festgeschrieben. So soll Polen in der Zeit von 2007 bis 2013 insgesamt Mittel in Höhe von 56 Milliarden Euro erhalten. Das sind vier Milliarden weniger als bisher geplant. Da helfen auch die von Angela Merkel Polen auf dem Gipfel „geschenkten“ zusätzlichen 100 Millionen Euro nichts.

Übrigens sinken die Mittel für Ostdeutschland auf 64 Prozent des gegenwärtigen Niveaus. Dies betrifft eine Region, die auch nicht zu den reichsten in Europa gehört.

Wie mit dieser Politik der bewussten Unterfinanzierung der sozioökonomische Abstand der neuen Mitgliedstaaten gegenüber den Ländern der alten EU beseitigt werden soll, bleibt ein Rätsel. Und dieser Abstand ist enorm: Nimmt man den EU-Durchschnitt mit 100, so erreichte Slowenien im Jahr 2000 69 Prozent, Tschechien 59, Polen 39 und Litauen als Schlusslicht nur 29 Prozent des Mittels. Die Abstände zwischen armen und reichen Regionen sind in der EU heute sehr viel größer als in den USA. Dort sind die regionalen Ausgleichszahlungen höher als in der Union. Dabei sind die USA beileibe kein Sozialstaat!

Das Ergebnis der Budgetverhandlungen ist aber auch aus einem zweiten Grund bemerkenswert. Tony Blair hatte dem bereits im Juni 2005 in Luxemburg ausgehandelten Kompromiss aus zwei Gründen nicht zugestimmt. Zum einen weigerte er sich, den seit 1984 Großbritannien gewährten Rabatt substanziell abzuschmelzen. Diese Haltung war „auf dem Kontinent“ natürlich alles andere als populär und es war klar, dass er hier am Ende nachgeben musste. Blair hatte aber auch immer wieder deutlich gemacht, dass er einem Budgetkompromiss nur dann zustimmen werde, wenn zugleich eine Vereinbarung erreicht werde, dass über die Ausgaben für die Agrar- und die Strukturpolitik im Zeitraum bis 2013 neu verhandelt wird. Und diese zweite Forderung ist ganz und gar nicht unpopulär. Sie wird eifrig von der journalistischen Speerspitze der Neoliberalen, dem Economist und der Financial Times unterstützt. In der Politik sind es vor allem die Liberalen und die Grünen, die sich dafür begeistern. Aber auch „moderne“ Sozialdemokraten und Konservative gehören zu den Unterstützern. Für sie alle ist der gegenwärtige EU-Haushalt „rückwärtsgewandt“.

Die österreichische Regierung zeigt sich da allerdings reserviert. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen verwies Bundeskanzler Schüssel auf die von der EU gesicherte „Grundversorgung mit erstklassigen Lebensmitteln“ und darauf, dass diese Landwirtschaftspolitik die „wirtschaftsschwachen, ländlichen Räume sichere“.

Doch die „systematische Reform“ dieses „rückwärtsgewandten“ EU-Haushalts ist nun für 2008 vereinbart worden. Es gelang Blair das als Gegenleistung für eine moderate Reduzierung des britischen Rabatts auszuhandeln. Und das ist alles andere als eine Marginalie. Dies zeigt bereits ein Blick über den europäischen Tellerrand hinaus, etwa auf die Verhandlungen der WTO. Es war wohl eher ein Zufall, dass mit dem Europäischen Gipfel vom Dezember 2005 in Brüssel zugleich die WTO Verhandlungen in Hongkong stattfanden. Und doch gibt es zwischen diesen beiden Ereignissen eine enge Verbindung. Kein Zufall ist es nämlich, dass man sich dort auf ein Ende der Agrarsubventionen in Europa für 2013 verständigte. Und bis 2013 läuft ja auch die jetzt vereinbarte mittelfristige Finanzplanung.

In der International Herald Tribune vom 20. Dezember 2005 konnte man darüber lesen: „Diese beiden Lösungen können als eine Angelegenheit ineinander greifender diplomatischer Werke angesehen werden“. Und so ist es auch: Nur die europäische Einigung, den Agrarhaushalt 2008 auf den Prüfstand stellen zu wollen, machte die Zustimmung der europäischen Unterhändler in Hongkong möglich, bis 2013 die Agrarsubventionen in der EU abzubauen. Dies ist wiederum die Voraussetzung dafür, dass die Schwellen- und die Entwicklungsländer ihre Zölle für Waren und Dienstleistungen aus der EU deutlich senken. Daran haben vor allem die europäischen multinationalen Unternehmen ein großes Interesse.

Für die Landwirtschaft in der EU, insbesondere in Frankreich, in den südeuropäischen, vor allem aber in den osteuropäischen Ländern wird dies verheerende Folgen haben. Liegt der Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten in der alten EU-15 im Durchschnitt bei 4,0 Prozent, so beträgt er in den neuen Mitgliedsländern 9,5. Überdurchschnittlich hoch ist er in Lettland mit 15,3, in Litauen mit 18,6 und in Polen mit 19,6 Prozent. Es ist abzusehen, dass in diesen Ländern das Bauernlegen riesige Ausmaße annehmen wird. Die sozialen Konflikte werden sich dort verschärfen. Schon heute liegt Polen bei der Arbeitslosigkeit mit 17,4 Prozent an der Spitze der EU. Die politische Unruhe in diesem Land und das Erstarken reaktionärer politischer Kräfte ist das Resultat dieser sozialen Misere.

Noch eine Anmerkung zum Budget der EU für 2007 bis 2013: Die Ausgaben für Außen- und Sicherheitspolitik steigen danach erheblich. Von 2007 an sollen sie von 6,28 Milliarden Euro bis 2013 auf 8,07 Milliarden jährlich erhöht werden. Dies ist immerhin eine Steigerung um 30 Prozent.

Wenn man die Solidarität verweigert und den neuen Staaten nicht die Mittel für eine langfristige und dauerhafte Entwicklung zur Verfügung stellt, muss man zu anderen Maßnahmen greifen. Das Schlüsselwort heißt „Dumping“. Es begegnet uns in den vielfältigsten Kombinationen: Lohndumping, Umweltdumping, Steuerdumping, Qualitätsdumping. Ich komme damit zu den aktuellen Konflikten in der Union, und hier vor allem zur Auseinandersetzung um die Dienstleistungsrichtlinie.

Ich glaube, ich muss hier nicht auf den Inhalt dieser Richtlinie im Detail eingehen. Was sich etwa hinter dem „Herkunftslandprinzip“ verbürgt, dürfte inzwischen wohl bekannt sein. Auf seiner nächsten Plenartagung, wahrscheinlich am 16. Februar, wird das Europäische Parlament über den Entwurf der Kommission in erster Lesung abstimmen. Nachdem der Binnenmarktausschuss des Parlaments im November 2005 bereits grünes Licht für die Kernbestandteile der Richtlinie gegeben hat, müssen wir mit dem Schlimmsten rechnen. Wahrscheinlich wird das Herkunftslandprinzip nur umbenannt. In der Substanz bleibt es aber erhalten. Es erlaubt weiter den Anbietern von Dienstleistungen im Ausland nach den Vorschriften des Heimatlandes zu arbeiten. Das heißt: Die örtlichen Aufsichtsämter können sich schon mal die entsprechenden Gesetzessammlungen der übrigen 24 Mitgliedstaaten zulegen.

Dabei dürfte es diese Richtlinie doch eigentlich gar nicht mehr geben. Um besseres Wetter für die Annahme des Verfassungsvertrags zu machen, hatten im Mai vergangenen Jahres Jacques Chirac und Gerhard Schröder auf dem deutsch-französischen Gipfel in Blomberg erklärt, „die Richtlinie ist tot“. Auch Bundeskanzler Schüssel hatte sich im Anschluss an den Gipfel in Hampton Court am 25. Oktober 2005 so geäußert. Damals sagte er: „Dieser neue Vorschlag soll im Prinzip die Europäisierung der Dienstleistungen vorsehen, aber verhindern, dass es zu einem Sozialdumping kommt und sicherstellen, dass die wichtigen Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge unbeeinträchtigt bleiben.“

Heute sehen wir, dass das alles nur Gerede war, um die Öffentlichkeit zu beruhigen und die Gegner der Richtlinie zu desorientieren. Auch die Gegnerschaft von Sozialdemokraten und Grünen ist bestenfalls halbherzig. Es gibt unter ihnen zwar einige, die die Richtlinie tatsächlich ablehnen. Andere, wie EU-Kommissar und SPD-Mitglied Günter Verheugen kritisieren aber die eigene Partei, indem sie sich fragen „wie ein auch im Dienstleistungsbereich so wettbewerbsfähiges Land wie Deutschland so viel Angst vor Wettbewerb haben könnte“. Und so ruft denn die SPD mit zu Demonstrationen gegen die Richtlinie auf, die sie in Regierungsverantwortung gleichzeitig unterstützt. Auch die Grünen versuchen dem Protest die Spitze zu nehmen. Der Vorsitzende ihrer Fraktion im Europäischen Parlament, Daniet Cohn-Bendit erklärte im Berliner Tagesspiegel, dass man das Ziellandprinzip mit Übergangsfristen einführen solle: „Wichtig ist, dass wir die Dienstleistungsrichtlinie erst einmal haben.“

Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament werden sich die Mitgliedstaaten zu diesem Beschluss verhalten müssen. Er liegt dann der österreichischen Präsidentschaft auf dem Tisch. Angekündigt ist, dass die österreichische Regierung das ganze sozialpartnerschaftliche Instrumentarium, dessen man sich ja hier bestens zu bedienen weiß, zur Anwendung bringen will. Am 10. Januar 2006 meldete die Tageszeitung Die Welt: „Er (Wolfgang Schüssel) wolle ganz im Sinne der traditionellen österreichischen Sozialpartnerschaft agieren. 'Das magische Wort heißt Ausgewogenheit'„. Auf diesem Weg will die österreichische Präsidentschaft die Dienstleistungsrichtlinie bis Ende Juni 2006 unter Dach und Fach bringen.

Für die anstehende Abstimmung im Europäischen Parlament ist man zuversichtlich, eine Mehrheit für eine nur leicht korrigierte Richtlinie zu erhalten. Man hofft vor allem auf die Zustimmung der Osteuropäer. In der Frankfurter Allgemeinen hieß es dazu: „Unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer der beiden Fraktionen dürften zudem die meisten Osteuropäer, die von der Richtlinie profitieren könnten, dafür stimmen.“

Hier schließt sich der Kreis. Die Osteuropäer, denen man auf der einen Seite die notwendige Hilfe versagt um den Anschluss an die hoch entwickelten Mitgliedsländer zu erreichen, ermuntert man auf der anderen Seite, von ihren „Vorteilen“ Gebrauch zu machen. Und all diese Vorteile drehen sich um das Wort Dumping. Bei dem Angebot von Dienstleistungen aus Osteuropa sind es vor allem die geringen Lohnkosten, die locken. Bei Verlagerungen von Betrieben dorthin sind es neben den geringeren Löhnen schlechtere soziale und ökologische Standards, vor allem aber niedrigere Steuern, die Betriebe anziehen sollen. In einer von der Arbeiterkammer Wien kürzlich vorgelegten Studie heißt es zur Entwicklung der Körperschaftssteuern: „Bereits im Vorfeld des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union war in den meisten bisherigen Mitgliedstaaten ein Erosionsprozess der Körperschaftssteuersätze zu beobachten. Dieser Erosionsprozess war wesentlich durch ein Körperschaftssteuerdumping in den neuen Mitgliedstaaten mitbedingt.“ Im Durchschnitt der zehn neuen Mitgliedsländer fiel der Satz von 26,6 Prozent in 2001 auf 18,5 in 2005.

Das Rennen um immer niedrigere Steuersätze läuft auch unter den alten Mitgliedstaaten. Und das betrifft nicht nur Luxemburg. So meldete die Frankfurter Allgemeine am 4. Dezember 2005: „Mit seiner aggressiven Steuerpolitik punktet Österreich im europäischen Steuerwettbewerb. (...) In dem Wettlauf um die günstigsten Steuertarife in der Europäischen Union sieht Grasser nichts Negatives. Im Gegenteil, er ist engagierter Befürworter dieser Politik. 'Wettbewerb ist die Realität, die wir in Europa haben'. Österreich habe darauf mit einer Senkung der Körperschaftsteuer von 34 auf 25 Prozent seit Jahresbeginn reagiert und locke so eine Reihe von deutschen Unternehmen ins Land.“

Dumpinglöhne in den neuen Mitgliedstaaten führen aber auch zur Abwanderung von Arbeitskräften, insbesondere von gut ausgebildeten, in die Länder der alten EU. Man darf nicht übersehen, dass die Abstände bei den Löhnen in der EU weiterhin gewaltig sind. So ist die Grenze zwischen Polen und Deutschland eine mit einem höheren Lohngefälle als die zwischen Mexiko und den USA. Der Guardian meldete am 11. Oktober 2005, dass 43,5 Prozent der Krankenschwestern, die seit 1999 in Großbritannien eingestellt wurden, aus Osteuropa stammen. So sei es dem Nationalen Gesundheitsdienst möglich geworden, einen großen Teil seiner Ausbildungseinrichtungen zu schließen und damit erhebliche Einsparungen vorzunehmen. Für die arbeitslosen britischen Jugendlichen bedeutet dies natürlich, dass sie keine Chance mehr bekommen. Brennende Autos wie in den Pariser Vorstädten werden daher bald wohl auch in London oder Manchester zu sehen sein.

Die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern entzieht diesen Staaten zugleich Fachkräfte, die sie dringend für ihre eigene Entwicklung benötigen. Die Kernstaaten der EU praktizieren damit eine Politik des „Brain Drain“, die in den USA seit Jahren üblich ist. Man sieht: Auch auf diesem Feld nähern sich die beiden großen Blöcke an.

Wie soll nun diese Politik der ungleichen Entwicklung auf Dauer in Europa abgesichert werden? Spätestens hier muss man auf den Verfassungsvertrag zu sprechen kommen. Mit ihm sollen zum einen die neoliberalen Inhalte und die weitere Militarisierung Europas festgeschrieben werden, indem man sie als Verfassungstext förmlich in Stein meißelt.

Wichtiger ist aber noch etwas anderes: Der Kern des gescheiterten Verfassungsvertrages besteht aus einem beispiellosen Pogramm der Konzentration und Straffung der EU-Gremien, der Effektivierung und Verschlankung der Entscheidungsprozesse und der Stärkung der Einflussmöglichkeiten der großen Staaten auf Kosten der kleinen und mittleren Länder. Mit ihm wird eine neue europäische Hegemonialordnung sichtbar. Dies soll vor allem mit Hilfe veränderter Abstimmungsmechanismen im Europäischen Rat und im Rat erreicht werden. Anstatt wie bisher mit gewichteten Stimmen soll dort zukünftig nach den demografischen Verhältnissen abgestimmt werden. Das führt zu erheblichen Machverschiebungen. Hält Deutschland etwa gegenwärtig 9 Prozent im Rat, so sind es zukünftig 18,2, eine Steigerung um immerhin 102 Prozent. Gewinner sich auch Frankreich, Großbritannien und Italien mit Steigerungen zwischen 40 und 47 Prozent. Verlierer sind die mittleren und kleinen Länder. Ihre Anteile gehen zwischen 10 Prozent (die Niederlande) und 92 Prozent (Luxemburg) zurück. Übrigens, auch Österreich wird verlieren. Sein Anteile geht von gegenwärtig 3,1 Prozent auf 1,8 zurück, was einen Rückgang von 42 Prozent darstellt.

Die zweite Antwort besteht in der weiteren Einschränkung der Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten. Dem dient die deutliche Ausweitung der Bereiche, in denen mit qualifizierter Mehrheit im Rat entschieden werden kann. Dem dient die Verkleinerung der Europäischen Kommission. Nach dem Verfassungsvertrag wird nicht mehr jedem Mitgliedsland ein Kommissar zustehen. Hierzu gehört auch die Einrichtung einer Ratspräsidentschaft und eines EU-Außenministers.

Die mit dem Verfassungsvertrag vorgesehenen Änderungen der institutionellen Architektur der EU stellen aus Sicht der politischen Klasse eine Antwort auf die jüngste und mit Abstand bisher größte Erweiterung der Europäischen Union dar. Diese Änderungen werden als für die Zukunft der Union existenziell angesehen: In der Frankfurter Rundschau war zu lesen: „Nach der Erweiterung, die die EU an den Rand der Handlungsfähigkeit getrieben hat, ist diese Verfassung das einzige Mittel, die EU regierbar zu halten und ihr Gewicht weltweit zum Tragen zu bringen. Diese Verfassung ist kein Luxus, sondern das einzige Mittel gegen ein Auseinanderbrechen der Union.“

Und wie es denen ergeht, die diesen Prozess aufhalten wollen, wurde schon mal im Dezember 2003 gegenüber Polen klargestellt. Der ehemalige Berater Helmut Kohls und Chef des Centrums für angewandte Politikforschung der Bertelsmann-Stiftung, Lord Werner Weidenfeld erklärte damals in der Süddeutschen Zeitung offen: „Polen wird sehr schnell spüren, was es bedeutet, alleine den historischen Kurs Europas aufhalten zu wollen. Von der Finanzplanung bis zur Strukturpolitik wird der polnischen Regierung ein eisiger Wind ins Gesicht wehen - was naturgemäß die Verhandlungsbereitschaft wachsen lässt und die innenpolitische Bereitschaft zum Kompromiss fördert.“

Da ist es klar, dass die Wut der Mächtigen groß ist über das aus ihrer Sicht so destruktive Nein der Franzosen und Niederländer. Doch wie soll der Verfassungsvertrag „gerettet“ werden? Wie soll man es nur anstellen? Bei ihrem Antrittsbesuch bei Kommissionspräsident Barroso verkündete Kanzlerin Merkel trotzig, „sie wolle für die Ratifizierung des in Frankreich und in den Niederlanden gescheiterten EU-Verfassungsvertrags kämpfen. Der Ratifizierungsprozess dürfe 'auf gar keinen Fall' beendet werden“. Doch dies ist keine Antwort auf die Ablehnungen in Frankreich und in den Niederlanden. Sollte man dort den Vertrag etwa unverändert noch einmal zur Abstimmung stellen? Auch der Vorschlag von Angela Merkel, dem Vertrag eine rechtlich nicht bindende Erklärung zur „sozialen Dimension Europas“ anzufügen, wird nicht verfangen. Übrigens: Auch der österreichische Bundeskanzler ist der Ansicht, dass der Verfassungsvertrag „noch nicht tot“ sei.

Doch die Hoffnung, den Verfassungsvertrag unter diesen Umständen 'retten' zu können, ihn eventuell sogar nach einer erfolgreichen Fortsetzung der noch ausstehenden Ratifizierungsverfahren erneut in Frankreich und in den Niederlanden zur Abstimmung stellen zu können, ist ein Ausdruck von Realitätsverweigerung. Und dann gibt es ja noch das Problem mit Großbritannien, wo der Verfassungsvertrag nie und nimmer in einer Volksabstimmung eine Mehrheit finden wird.

Zu Konsequenzen ganz anderer Art kommt man hingegen in einigen europäischen Think Tanks. Die schönen Worte von der großen Aussprache in der „Phase der Refelxion“ nimmt man hier nicht allzu ernst, auch glaubt man nicht daran, durch trotziges Beharren dem durchgefallenen Verfassungsvertrag doch noch zum Erfolg verhelfen zu können. Dort begreift man die gegenwärtige Phase vielmehr als Möglichkeit, Zeit zu gewinnen um Korrekturen vorzunehmen. Erst dann soll ein neuer Anlauf erfolgen.

Angesichts der Niederlagen in Frankreich und in den Niederlanden wird gefordert, Abstand zu nehmen von einer „symbolstarken Überhöhung des Vertragscharakters“, was nichts anderes heißt, als den Begriff Verfassungsvertrag fallen zu lassen. Und in der Tat war diese Begriffswahl ein fataler Fehlgriff der politischen Klasse. Damit wurde erst die große öffentliche Aufmerksamkeit geweckt, wo es doch „nur“ um die Anpassung des Institutionengefüges an eine vergrößerte EU ging.

Und der neue Vertrag wird denn schon mal skizziert. In einer Studie der Bertelsmann-Stiftung heißt es: „Man könnte in einem oder – besser noch – in mehreren Texten den dringend notwendigen Reformkern sichern, ohne polarisierende Plebiszite bemühen zu müssen. Es bietet sich an, auf diese Weise in schlichter Vertragsform folgendes zu fixieren: die Verbindlichkeit des Grundrechtskatalogs, die Korrektur der Entscheidungsprozesse, die Schaffung einer gewählten Präsidentschaft, die Einrichtung eines europäischen Außenministers, die Methoden der verstärkten Zusammenarbeit und der offenen Koordinierung. Dies ist der eigentliche Kern, den die Europäische Union zu ihrer Handlungsfähigkeit für jene Kompetenzen dringend benötigt, die ihr längst übertragen sind.“ In der Frankfurter Rundschau wurde dieser Plan der Bertelsmann-Stiftung bereits als eine „pragmatische Option“ gewürdigt: „Statt des umfangreichen und emphatisch 'Verfassung' genannten Textes bastle man an einem bescheidener dimensionierten 'Vertrag', der alles enthält, was die Handlungsfähigkeit der Union verbessert.“

Es spricht viel dafür, dass es so oder zumindest so ähnlich am Ende kommen wird. Der vorgelegte Entwurf ist auch nur noch knapp 50 Seiten lang, er enthält damit nur rund ein Zehntel des Textes des Verfassungsvertrags. Viele Kritiker, denen alleine schon der Umfang und die Unübersichtlichkeit des Vertragswerkes ein Gräuel war, könnten bereits damit zufrieden gestellt werden. Auch würde man auf manche Reizworte bewusst verzichten. In einem solchen Vertrag wird man etwa nicht mehr die Forderung finden, „dass sich die Mitgliedstaaten verpflichten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“. Auch wird sich der „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ darin nicht mehr finden, denn der steht ja bereits in den geltenden Verträgen.

Die österreichische Präsidentschaft versucht mit Aktionismus auf Nebenfeldern davon abzulenken, dass sie bis Mitte des Jahres in der Verfassungsfrage tatsächlich nichts bewegen wird. So organisiert man etwa nach Ostern eine Konferenz über die Frage der Subsidiarität. In der Sache selbst wird sich aber nichts bewegen. Die politische Klasse in Europa wartet vielmehr die französischen Präsidentschaftswahlen im Frühsommer 2007 und die niederländischen Parlamentswahlen ab. Erst dann will man einen neuen Anlauf wagen. Und der mögliche Kandidat der französischen Rechten, Nikolas Sakorzy, hat denn auch schon angedeutet, dass er mit einem solchen abgespeckten, auf die Institutionenfrage reduzierten Verfassungsvertrag gut leben könne.

Diese Rechnungen werden aber nur dann aufgehen, wenn die linken Parteien, die Gewerkschaften, die Friedensbewegung und die globalisierungskritischen Gruppen durch sie nicht einen Strich machen. Voraussetzung dafür ist aber, dass man sich zunächst über die Zusammenhänge der europäischen Entwicklung klar wird. Dazu wollte ich mit meinen Ausführungen einen Beitrag leisten.

Referat von Andreas Wehr, Referent der Linksfraktion GUE/NGL im Europaparlament auf der Aktionskonferenz am 4. Februar 2006 in Linz

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