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Persilschein der Staatsanwaltschaft für Rechtsextreme und Hetzer

  • Mittwoch, 13. August 2014 @ 11:55
News Als unverständlich und Schädigung des Rechtsstaates bezeichnet KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner die Zurücklegung der Anzeige gegen den früheren FPÖ-Europaabgeordneten Andreas Mölzer. Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, keine Anklage gegen Mölzer wegen Verhetzung zu erheben erweist sich die Justiz einmal mehr als auffallend schonend gegenüber ausgewiesenen Hetzern und Rechtsextremisten und stellt diesen einen Persilschein aus.

Die windige Argumentation, Mölzers Äußerung über ein „Negerkonglomerat“ sei gegenüber Menschen dunkler Hautfarbe zwar abschätzig, herabsetzend und beleidigend gewesen, hätten aber nicht die für eine gerichtliche Ahndung notwendige "Intensität" erreicht steht in einem auffallenden Gegensatz zu Fällen wo oft eine wesentlich geringere „Intensität“ für eine Verurteilung ausreicht.

Noch gravierender ist aus der Sicht der KPÖ freilich, dass offensichtlich gegen Mölzer wegen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz erst gar nicht ermittelt wurde. Die KPÖ ist nämlich der Meinung, dass Mölzer durch seine Aussage die EU sei doch eine Diktatur und dagegen sei „das Dritte Reich wahrscheinlich formlos und liberal“ gewesen den Terror des Nazifaschismus gröblich verharmlost und damit ein Fall für den Staatsanwalt ist. Nachdem es sich bei Verdacht auf Wiederbetätigung durch Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz um ein Offizialdelikt handelt müsste eigentlich die Staatsanwaltschaft entsprechende Ermittlungen gegen Mölzer einleiten.

Laut Paragraph 3h des NS-Verbotsgesetzes wird nämlich auch bestraft, wer „sonst öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht“. Das trifft nach Meinung der KPÖ im Falle Mölzer durch seine zynische Relativierung des verbrecherischen Nazi-Regimes zu. Der Strafrahmen einer entsprechenden Freiheitsstrafe liegt zwischen einem und zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung sogar bis zu 20 Jahren.

Für Mölzer, der sich immer wieder stolz zu seinen Äußerungen bekennt, und Konsorten gilt nach wie vor die Erkenntnis „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ und die Justiz ist gefordert, den antifaschistischen Verfassungsauftrag der zweiten Republik, festgeschrieben im Staatsvertrag und NS-Verbotsgesetz, wahrzunehmen.

Mölzers taktischer Rückzug von einer Kandidatur bei der diesjährigen Europaparlamentswahl war rein taktischer Natur, entspricht aber keineswegs einer politischen Läuterung der FPÖ. Wäre es der Strache-Partei ernst mit einer Abgrenzung von rechtsextremen und neonazistischen Tendenzen hätte sie Mölzer aus der Partei ausschließen müssen und müsste sich vom braunen Bodensatz befreien, was aber ihre gesamte Existenz in Frage stellen würde. Das hat bekanntlich in den 1980er Jahren schon Norbert vergeblich Steger versucht und scheiterte daran.

„Spekulationen von Medien, Politologen und der beiden Regierungsparteien, dass die FPÖ koalitionsfähig und Strache regierungsfähig werden könnte ignorieren daher den Umstand, dass Mölzer die FPÖ authentischer vertritt als ihr lieb ist“ so Furtlehner. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis der nächste braune Furz verbal oder via Facebook aus der FPÖ und ihrem Dunstkreis kommt.

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