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KPÖ sieht sich in Kritik an der Entmachtung des Gemeinderates bestätigt

  • Donnerstag, 9. Januar 2020 @ 10:45
News Das Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien vom 7. Jänner 2020, wonach das Spekulationsgeschäft Swap 4175 der Stadt Linz mit der BAWAG P.S.K. ungültig war, weil es dazu keinen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss gab und „der Gemeinderat nicht einzelnen Personen oder Organen die Wahrnehmung seiner Befugnisse delegieren kann“ (O-Ton Richter Pablik) bestätigt die von Anfang an in dieser Causa von der KPÖ erhobene Kritik, stellt KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn fest.

Ausgangspunkt für das letztlich desaströse Geschäft war die von SPÖ, FPÖ und Grünen – die Stimmenthaltung der ÖVP war nur taktischer Natur – 2004 beschlossene Selbstentmächtigung des Gemeinderates durch Übertragung der Kompetenz für solche Finanzgeschäfte an die Finanzverwaltung im Rahmen eines „ganz allgemeinen Beschlusses“ (O-Ton Richter Pablik). Entsprechend dieser Logik wurde vom früheren Finanzdirektor Werner Penn 2007 der Swap 4175 mit der BAWAG P.S.K. als Zinswette auf die seit 1993 laufenden Fremdwährungsanleihen der Stadt Linz in der Höhe von 195 Mio. Schweizer Franken abgeschlossen.

Es handelte sich dabei um ein vor der Finanzkrise auch von Experten als auch für Gemeinden geeignetes Finanzgeschäft. Sogar der Rechnungshof empfahl bei seinen Prüfungen den finanzmaroden Gemeinden den Abschluss solcher Spekulationsgeschäfte. Wie sich allerdings nachträglich herausstellte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und Verschweigen der tatsächlichen Risiken seitens der Banken.

Der Swap 4175 war für die Stadt Linz zunächst von 2007 bis 2009 positiv, kippte jedoch im Gefolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise von 2007/2008 nach einer dramatischen Kursveränderung des Schweizer Franken im Verhältnis zum Euro unter den Grenzwert von 1,54 ab 2009 rapide ins Minus bis 2011 die Zahlungen eingestellt und Klage gegen die BAWAG PSK eingereicht wurde. Seit 2013 läuft der Rechtsstreit in dieser Causa, wiederholt wurden Vergleichsangebote lanciert und erst jetzt erfolgte 2020 eine erste Entscheidung.

Die BAWAG P.S.K. reagierte mit einer Gegenklage und forderte von der Stadt Linz 417 Millionen Euro, inklusive Zinsen angeblich sogar 617 Millionen. Dabei handelt es allerdings um ein Luftgeschäft, weil dem keine erkennbare Leistung gegenübersteht. Aus einem Gutachten der Finanzexperten Uwe Wystup und Thorsten Schmidt wird deutlich, dass der Swap 4175 „asymmetrisch gestaltet“ war, weil die von der Stadt erzielten Gewinne „gering und beschränkt“ hingegen die „möglichen Verluste unbeschränkt“ waren.

Zwischenzeitlich musste die Stadt hohe Summen für den Rechtsstreit aufwenden. Laut Beantwortung einer KPÖ-Anfrage vom 25. Jänner 2018 gab die Stadt allein bis zu diesem Zeitpunkt 5,6 Millionen Euro für Anwälte, Gutachten, Analysen, Mediationen, Gerichts- und sonstige Kosten aus. http://ooe.kpoe.at/article.php/20180122120502463

Laut dem nun erfolgten Urteil von Richter Andreas Pablik war der Swap 4175 durch das Fehlen eines Gemeinderatsbeschlusses „von Anfang an ungültig“ und der damalige Bürgermeister Franz Dobusch sei nicht befugt gewesen dem Finanzdirektor eine Vollmacht für derart riskante Geschäfte auszustellen. Auch stellte Pablik fest, dass die Bank eine Rechtsabteilung habe, die „entsprechend reagieren“ hätte können.

Da die BAWAG P.S.K. Berufung angemeldet hat wird der Rechtsstreit fortgesetzt. Zu klären ist, ob und wem in welcher Höhe ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, ob es wechselseitige Ansprüche gibt und letztlich auch wer für den Vertragsabschluss verantwortlich war und möglicherweise dafür haftbar gemacht werden kann. Entsprechend dem Urteil muss der Vertrag rückabgewickelt werden, also jede Seite ihre Zahlungen inklusive Zinsrückabwicklung zurückzahlen.

Die Aussage von Richter Pablik, dass der Gemeinderat nicht „hochgradig politische und rechtspolitische Fragen mit demokratiepolitischer Dimension“ delegieren könne, die Aussage „gewählte Vertreter können ihre Entscheidungen nicht auslagern, das ist ausgeschlossen und unzulässig“ bestätigt die grundsätzliche Kritik der KPÖ an der zunehmenden Entmachtung des gewählten Gemeinderates durch Kompetenzübertragungen an anderen Organe, etwa den Stadtsenat oder städtische Unternehmen

„Seit 2011 liegt der Swap 4175 wie ein Damoklesschwert über der Stadt und ihrer Finanzlage. Es ist zu hoffen, dass nach dem Zwischenurteil die räuberischen Ansprüche der BAWAG P.S.K. abgewiesen werden. Aber auch, dass die Linzer Stadtpolitik, allen voran die Bürgermeisterpartei SPÖ, daraus demokratiepolitische Lehren zieht und von der Politik der laufenden Entwertung des Gemeinderates durch Kompetenzentzug abgeht“, so KPÖ-Gemeinderätin Grünn abschließend.


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