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SS-Schulungstext im NVP-Parteiprogramm

  • Montag, 6. Juli 2009 @ 13:16
Antifa Gegenüberstellung einiger Passagen eines „Lehrplans für die weltanschauliche Erziehung in der SS und Polizei“ (erarbeitet und herausgegeben vom SS-Hauptamt, 1944) und des Parteiprogramms der NVP

Textvergleich:

A) Auszug aus dem „Lehrplan des SS-Hauptamts für die weltanschauliche Erziehung“

IV. Die lebensgesetzlichen Grundlagen unserer Weltanschauung […] Das Volk

Europa ist der reich gegliederte, klimatisch besonders begünstigte Kopf des riesigen eurasischen Kontinents. Die Menschen in diesem Raum haben seit Anbeginn im Großen gesehen alles gemeinsam erlebt, durchkämpft und geschaffen. Die vielgestaltige geographische Ausprägung hat zur Bildung von zunächst kleineren, dann durch Vereinigung und Zusammenschluss zu immer größer werdenden Gemeinschaften, zu Stammesverbänden und Staatsverbänden wechselnder Arten und wechselnder Beziehungen zueinander geführt.

Biologisch gesehen bildeten sich im Wesentlichen aus kleineren Gemeinschaften ähnlicher Sprache, Sitte und Kultur größere, geformte Völker als feste, kulturelle und staatliche Gemeinschaften. Somit stehen die einzelnen Völker in Europa heute mit einem doppelten Erbteil innerhalb der europäischen Gemeinschaft, einerseits mit dem eigenen geschlossenen biologischen Erbteil und andererseits mit dem im jahrtausendelangen Lebenskampf erworbenen kulturellen und geschichtlichen Erbteil.

[…]

Das einzelne Volk ist gewachsen aus den Kräften der Erbsubstanz und der Umwelt.

Die Erbwelt eines Volkes ist der Summe der vorhandenen Erbanlagen. Diese bilden als biologische Grundsubstanz über den Weg der Fortpflanzung stets die Voraussetzung für eine wiederum gleiche Ausprägung. Zur Erbwelt eines Volkes gehört nicht allein die Tatsache einer Erbanlagengemeinschaft aus der Vergangenheit, sondern die Fortpflanzung aus sich selbst als Grundlage der Zukunftsgestaltung dieses Volkes.

Die Umwelt ist gegeben
- 1. als natürliche durch den geographischen Raum und
- 2. als künstliche durch Sprache, Geschichte, Kunst, Wirtschaft, Recht, Politik, Erziehung, Religion und Weltanschauung.

Während die Beziehungen eines Volkes zu seiner Erbwelt im Wesentlichen gegeben sind, ist die Umwelt wechselvoll und veränderlich. Biologisch gesehen ist also ein Volk zugleich eine Erbanlagen-, Fortpflanzungs- und Umweltgemeinschaft.

Aus diesem biologischen Volksbegriff schöpfen wir die folgende Erkenntnis: Die Achtung vor den lebensgesetzlichen Tatsachen und damit gottgewollten Ausformungen des Lebendigen, dem Volk, bestimmt unsere ganze Haltung.

Die jeweils lebenden Blutsträger dieser Gemeinschaft tragen die Verantwortung für die Gestaltung der kommenden Geschlechter. Volk ist Abstammungs- und Schicksalsgemeinschaft.

Jedes Volk hat seine völkische Eigenart, deren Wurzeln in der rassischen Zusammensetzung des Volkes verankert sind. Das Volk als Fortpflanzungsgemeinschaft ist verpflichtet uns zur Achtung vor den erbbedingten Werten der völkischen Substanz (dem Volkstum).

Die Erkenntnis des Volkes als Umweltgemeinschaft bestimmt darüber hinaus unsere Haltung den mannigfaltigen Einflüssen dieser Umwelt gegenüber. Sie verlangt eine artverbundene und artgerechte Gotterkenntnis und eine im Volk gewachsene Weltanschauung; eine gewachsene, in Familie und Gemeinschaft lebendige Kunst und Kultur; eine Sprache als das Ausdrucksmittel dieser völkischen Gemeinschaft und die Geschichte als Ablauf des Daseinskampfes des jeweils lebenden Geschlechtes.

Quelle: http://homepages.uni-tuebingen.de/gerd.simon/SSHALpl.pdf

B) Auszug aus dem „Parteiprogramm der Nationalen Volkspartei (NVP)“

2. Grundlagen unserer Weltanschauung – 2.1. Volk, Volkszugehörigkeit, Staatsbürger, Nation

Wir sehen Europa als den reich gegliederten klimatisch besonders begünstigten Kopf des riesigen eurasischen Kontinents, in dessen Raum die Menschen seit Anbeginn im Großen gesehen alles gemeinsam erlebt, durchkämpft und geschaffen haben. Die vielgestaltige geographische Ausprägung hat zur Bildung von zunächst kleinen, dann durch Vereinigung und Zusammenschluss zu immer größer werdenden Gemeinschaften, zu Stammesverbänden und Staatsverbänden wechselnder Arten und wechselnder Beziehungen zueinander geführt.

Biologisch gesehen bildeten sich im Wesentlichen aus kleineren Gemeinschaften ähnlicher Sprache, Sitte und Kultur größere, geformte Völker als feste, kulturelle und staatliche Gemeinschaften. Somit stehen die einzelnen Völker in Europa mit einem doppelten Erbteil innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, einerseits mit dem eigenen geschlossenen biologischen Erbteil und andererseits mit dem im jahrtausendelangen Lebenskampf erworbenen kulturellen und geschichtlichen Erbteil.

Das Volk sehen wir gewachsen aus den Kräften der Erbsubstanz und der Umwelt.

Das Erbe eines Volkes bildet die Summe der vorhandenen Erbanlagen. Diese sind als biologische Grundsubstanz über den Weg der Fortpflanzung stets die Voraussetzung für eine wiederum gleiche Ausprägung. Zum Erbe eines Volkes gehört nicht allein die Tatsache einer Erbanlagengemeinschaft aus der Vergangenheit, sondern die Fortpflanzung aus sich selbst als Grundlage der Zukunftsgestaltung dieses Volkes.

Die Umwelt ist für uns gegeben
- 1. als natürliche durch den geographischen Raum und
- 2. als künstliche durch Sprache, Geschichte, Kunst, Wissenschaft, Wirtschaft, Recht, Politik, Erziehung, Religion und Weltanschauung.

Während die Beziehungen eines Volkes zu seiner Erbwelt im Wesentlichen gegeben sind, ist die Umwelt wechselvoll und veränderlich. Biologisch gesehen ist also ein Volk zugleich eine Erbanlagen-, Fortpflanzungs- und Umweltgemeinschaft.

Aus diesem biologischen Volksbegriff schöpfen wir die folgende Erkenntnis: Die Achtung vor den lebensgesetzlichen Tatsachen und den damit naturgewollten Ausformungen des Lebendigen, dem Volk, bestimmt unsere ganze Haltung.

Die jeweils lebenden Erbträger dieser Gemeinschaft tragen die Verantwortung für die Gestaltung der kommenden Geschlechter. Volk ist Abstammungs- und Schicksalsgemeinschaft.

Jedes Volk hat seine völkische Eigenart, deren Wurzeln in den Erbanlagen des Volkes verankert sind. Das Volk als Fortpflanzungsgemeinschaft verpflichtet uns zur Achtung vor den erbbedingten Werten der völkischen Substanz (dem Volkstum).

Die Erkenntnis des Volkes als Umweltgemeinschaft bestimmt darüber hinaus unsere Haltung den mannigfaltigen Einflüssen dieser Umwelt gegenüber. Sie verlangt eine artverbundene und artgerechte Gotterkenntnis und eine im Volk gewachsene Weltanschauung; eine völkische Politik und eine artgemäße Rechts- und Wirtschaftsordnung; eine gewachsene, in Familie und Gemeinschaft lebendige Kunst und Kultur; eine gemeinsame Sprache als das Ausdrucksmittel dieser völkischen Gemeinschaft und die Geschichte als Ablauf des Daseinskampfes des jeweils lebenden Geschlechtes.

Quelle : http://www.nvp.at/nvp.at/new/index.php?option=com_content&view=article&id=48&Itemid=59

Quelle: Tibor Zenker: SS-Schulungstext im NVP-Parteiprogramm, http://www.kominform.at/article.php?story=20090407162233449&query=hauptamt

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