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KPÖ kritisiert Verschleppung der Anklage gegen „Bulldogs“-Neonazis

  • Mittwoch, 8. November 2006 @ 13:24
News Fünf Mitglieder des Fußball-Fanclubs „Braunauer Bulldogs“ – ein Fanclub des Landesligisten FC Braunau – müssen sich ab 15. November 2006 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor dem Landesgericht Ried verantworten. Die Beschuldigten hatten - unter anderem vor der KZ-Gedenkstätte Mauthausen - die Hand zum Hitlergruß gehoben.

Die Anklage gegen die fünf Neonazis umfasst mehrere derartige Zwischenfälle. So hat einer von ihnen im Juni 2005 in einem Braunauer Kinosaal „Heil Hitler“ gerufen. Weiters wirft die Staatsanwaltschaft zwei Beschuldigten vor, den Auftritt ausgerechnet im „Gedenkjahr 2005“ vor der KZ-Gedenkstätte fotografiert und auf der Website des Fanclubs veröffentlicht zu haben.

Ebenfalls mit Hitler-Gruß agierten „Bulldogs“ mit Freunden des in der Nähe zum Rechtsextremismus agierenden „Rapid Club Wels“ nach einem Match beim „Pizza-Mann“ in Pasching. In Anklang an Konzentrationslager bezeichneten die „Bulldogs“ ihre Vorstandsmitglieder als „Kapos“

Aufgedeckt wurden diese neofaschistischen Aktivitäten zu Jahresbeginn 2006 von der KPÖ-Oberösterreich in Kooperation mit dem Infoladen Wels. Erst diese Veröffentlichung brachte die Ermittlungen des Verfassungsschutzes und der Justiz ins Rollen und löste zahlreiche Reaktionen in österreichischen und internationalen Medien aus.

Die KPÖ kritisiert in diesem Zusammenhang die Verschleppung des Verfahrens durch die Justiz: „Es ist unverständlich, dass es bei einer völlig eindeutigen Faktenlage fast ein Jahr dauert, bis die Neonazis aus dem Umfeld der ´Bulldogs´ vor Gericht gestellt werden“, meint KPÖ-Landessekretär Leo Furtlehner. Wesentlich rascher reagierten nach Bekanntwerden der Neonazi-Aktivitäten der Braunauer Bürgermeister Gerhard Skiba und der FC Braunau und dessen Präsidenten Gerhard Holzinger mit Konsequenzen im ihrem Wirkungsbereich.

So wie auch in der Auseinandersetzung mit dem neofaschistischen Bund Freier Jugend (BFJ) – der laut einem Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer eindeutig gegen das NS-Verbotsgesetz verstößt – braucht es offenbar eines massiven Drucks aller antifaschistischen Kräfte, um die Behörden zum Handeln zu bewegen.

„Ergänzt dadurch, dass durch die Immunität geschützte Politiker wie der FPÖ-Abgeordnete Wolfgang Zanger oder der BZÖ-Mandatar Veit Schalle schönfärberische Lobeshymnen über das NS-Regime verbreiten dürfen statt mit einem nassen Fetzen davongejagt zu werden ist das eine alarmierende Entwicklung“ meint KPÖ-Landessekretär Leo Furtlehner abschließend und fordert zu verstärkter Wachsamkeit gegen rechtsextreme Entwicklungen sowohl in Parlamenten als auch auf der Straße auf.

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