Wels: Erinnerungen der KPÖ zum Voranschlag 2018
- Freitag, 15. Dezember 2017 @ 08:00
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Auch wenn kein Anstieg der Schulden budgetiert und bis 2021 kein Abgang in der ordentlichen Gebarung verzeichnet wird steht der Voranschlag 2018 der Stadt Linz trotz Wirtschaftsaufschwung und leicht sinkender Arbeitslosigkeit weiterhin im Zeichen einer finanziellen Enge. Indizien dafür sind das Kurzhalten der Gemeinden beim Finanzausgleich und die Abzocke durch das Land, aber auch das nach wie vor ungelöste Swap-Debakel. Geschönt wird das Budget durch Finanztransaktionen und Auslagerung von Schulden im Zusammenhang mit der Bildung der Linz Holding und dem Verkauf der städtischen Wohnungen an die GWG.
Als unbefriedigend bezeichnet die Linzer KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn das Ergebnis der Beratungen über die Reform des Linzer Stadtstatuts. Positiv bewertet die KPÖ dabei, dass Antragsrecht auch für einzelne Gemeinderät_innen kommen soll. Ebenso das Aus für die Zurücklegung der Gemeinderatsmandate durch vier Stadträt_innen durch welche bislang der Gemeinderat faktisch um vier auf 65 Mitglieder aufgestockt wurde.
Von 2014 bis 2016 wurden in Oberösterreich täglich 14,7 Hektar Boden verbaut, das entspricht 24 Fußballfeldern, bundesweit sind es jährlich 10.000 Fußballfelder. Während in Österreich jährlich 0,5 Prozent der Agrarfläche verbaut werden, sind es etwa in Deutschland nur 0,25 Prozent. Gleichzeitig hat Österreich die höchste Supermarktfläche pro Kopf und das dichteste Straßennetz Europas. Auch stehen in Österreich 40.000 Hektar Industriehallen, Gewerbe- und Wohnimmobilien leer.
Auf Kosten der Städte sparen will offensichtlich das Land mit dem jetzt von Neo-LH Thomas Stelzer (ÖVP) forcierten Absichten der Zusammenlegung von Bezirkshauptmannschaften, vermutet KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Der Steyrer Bürgermeister Gerald Hackl (SPÖ) hat das mit der Aussage „Wie viele Köpfe in der Verwaltung man spart, das muss man definieren“ auf den Punkt gebracht. Auch der Welser Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) spricht von einer „Kostentragungsvereinbarung“.