Unter Raumordnung wird die planmäßige Gestaltung und Entwicklung von Verwaltungseinheiten (Gemeinde, Bezirk, Land, Bund) oder solche übergreifenden Gebieten verstanden. Diese Planung erfolgt auf mehreren Ebenen:
Raumordnung ist, was die Gesetzgebung betrifft, in Österreich Ländersache. Trotzdem lassen sich einige Probleme festmachen, die vermutlich in allen Gemeinden auftreten werden: