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Von Sahra Wagenknecht, Europaabgeordnete der LINKE (D)
"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Angriff auf die Rechte von Beschäftigten und Gewerkschaften in ganz Europa. Der EuGH kippt einmal mehr soziale Vorkehrungen, die zum Schutze der Arbeitnehmer existieren, zugunsten einer Regelung, die vor allem den Interessen der profitorientierten und schlagkräftigen transnational tätigen Großunternehmen dient. So kann es nach Ansicht des EuGH unzulässig sein, die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Bedingung zu knüpfen, dass am Ausführungsort Tariflöhne gezahlt werden.