Betriebskosten von A bis Z
- Montag, 26. März 2007 @ 10:57
Allgemeines: Als Betriebskosten gelten immer wiederkehrende Ausgaben für die Versorgung des Hauses mit Wasser, die Beleuchtung der allgemeinen Teile des Hauses, die vorgeschriebenen Kehrungen der Hausrauchfänge, eine angemessene Versicherung des Hauses, das Honorar für die Verwaltung des Hauses, die Kosten für die Hausreinigung, Kosten für die Entsorgung des Mülls und Kanalgebühren, die Kosten für die Eichung, Wartung und Ablesung von Messgeräten, die der Verbrauchsermittlung dienen, sowie die Grundsteuer. Nicht unter Betriebskosten zu verrechnen sind Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Reparaturen und Beträge zum Instandhaltungsfonds.