
KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner weist darauf hin, dass bis spätestens 30. Juni 2014 die Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2013 fällig war. Laut Gesetz sind die Hauseigentümer_innen bzw. Hausverwaltungen verpflichtet, den Mieter_innen bzw. Wohnungseigentümer_innen die Abrechnung direkt zuzustellen oder als Aushang im Haus zu veröffentlichen und die Belege an geeigneter Stelle – etwa beim Hausbesorger oder bei der Hausverwaltung – zur Einsicht aufzulegen. Analog sind auch Heizkostenrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Ende der zwölfmonatigen, jedoch nicht an das Kalenderjahr gebundenen, Abrechnungsperiode vorzulegen.