
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) zeigte sich erfreut: Nach zahlreichen gescheiterten Anläufen trat das, was mittlerweile unter dem Namen „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ (BMS) firmiert, im Herbst 2010 doch noch in Kraft.
Die Freude resultierte nicht zuletzt daraus, dass das unterste soziale Sicherungsnetz im österreichischen Sozialstaat laut BMASK-Infofolder nun „sicher gegen Missbrauch“ gemacht werde. Denn die BMS – wer hätte es gedacht – „ist kein bedingungsloses Grundeinkommen, keine ,soziale Hängematte‘!“
Was das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) mit all dem (nicht) zu tun hat, wollen wir dann doch etwas genauer wissen und widmen ihm deshalb den aktuellen Heftschwerpunkt.