Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Über Banken und Bänke

  • Montag, 7. Dezember 2009 @ 13:25
Wohnen Kurt Palms Rede beim Kupfermuckn-Fest 2009

Da ich die Arbeit der ARGE für Obdachlose mit großer Sympathie verfolge, ist es für mich eine große Ehre, heute hier sprechen zu dürfen. Im Mittelpunkt steht ja die Präsentation des Kupfermuckn-Kalenders für das Jahr 2010, bei dem es um die Bank geht. Im Deutschen gibt es ja bekanntlich viele gleichlautende Wörter mit völlig unterschiedlichen Bedeutungen.

Bundeswohnungen: Die Causa Grasser

  • Freitag, 23. Oktober 2009 @ 08:00
Wohnen Eine im Zusammenhang mit dem Platzen der Skandalblase um die Buwog interessante (und zwangsläufig unvollständige) Auflistung des Wirkens des für die Privatisierung der 62.000 Bundeswohnungen verantwortlichen früheren Finanzministers Karl-Heinz Grasser (FPÖ, später ÖVP) – der laut Eigendiktion 2006 „in der Financial Times zu einem der besten europäischen Finanzministern gewählt worden“ ist – und der aktuellen politischen Nachwirkungen:

Aktuelle Richtwerte

  • Dienstag, 1. April 2008 @ 08:00
Wohnen Eine Übersicht über die Entwicklung der Richtwerte und die aktuellen seit 1. April 2008 geltenden Werte: Weitere Infos: www.mieterschutzverband.at

Neues wohnABC des Mieterschutzverbandes

  • Freitag, 13. April 2007 @ 11:09
Wohnen In aktualisierter und erweiterter Form wurde jetzt das wohnABC des Mieterschutzverbandes neu aufgelegt. Diese Broschüre ist bei den Beratungsstellen des Mieterschutzverbandes gratis erhältlich und kann auch bei der KPÖ-Oberösterreich (Mail ooe@kpoe.at) bezogen werden.

Kündigung von A bis Z

  • Montag, 26. März 2007 @ 23:09
Wohnen Außerordentliche Kündigung: Unter diesem Begriff werden jene Formen der Beendigung von Mietverhältnissen zusammengefasst, in denen ein Mietverhältnis nicht das von vornherein geplante Ende findet. Ein geplantes Ende finden Mietverhältnisse entweder durch Zeitablauf oder durch Kündigung eines der beiden Vertragsteile. In bestimmten, besonders gravierenden Fällen, haben einerseits der Vermieter, andererseits der Mieter nach den Bestimmungen des ABGB die Möglichkeit, ein vorzeitiges, quasi „planwidriges“ Ende des Mietverhältnisses durchzusetzen. § 1117 ABGB bestimmt, dass ein Mieter auch vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer ohne Kündigung vom Vertrag abstehen kann, wenn die Wohnung in einem Zustand übergeben oder ohne Schuld des Mieters in einen Zustand geraten ist, der sie zum vereinbarten Gebrauch untauglich macht. Hierunter versteht man insbesondere Fälle der Gesundheitsschädlichkeit einer Wohnung. Der Vermieter kann gemäß § 1118 ABGB im Wesentlichen dann die vorzeitige Aufhebung des Vertrages begehren, wenn der Mieter einen erheblich nachteiligen Gebrauch von der Wohnung macht oder trotz entsprechender Mahnung mit den Mietzinszahlungen säumig ist.

Ablöse von A bis Z

  • Montag, 26. März 2007 @ 23:08
Wohnen Allgemeines: Einmalzahlungen anlässlich des Mietvertragsabschlusses werden auch „Ablösen“ genannt. Ob diese zulässig oder verboten sind, kann meist erst nach eingehender Überprüfung des jeweiligen Einzelfalles geklärt werden. Die umfassendste Regelung findet sich im § 27 des Mietrechtsgesetzes (MRG) und bezieht sich auf den Vollanwendungsbereich des MRG (Altbauten und geförderte Neubauten). Nachstehend wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben.

Wohnungseigentum von A bis Z

  • Montag, 26. März 2007 @ 11:22
Wohnen Abrechnung: Zu den Pflichten der von den Eigentümern bestellten Verwaltung gehört insbesondere die Legung der jährlichen Abrechnung, die auch an die Eigentümer zu übermitteln ist. Die Abrechnung ist spätestens 6 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zu legen. Da die Abrechnungsperiode bei den meisten Häusern das Kalenderjahr ist, ist dies daher üblicherweise der 30.6. des Folgejahres. Eine vom Kalenderjahr abweichende Abrechnungsperiode bedarf einer schriftlichen Vereinbarung aller Eigentümer oder einer gerichtlichen Entscheidung. Betreffend der Legung der Abrechnung und ihrer Überprüfung besteht für einen Wohnungseigentümer auch die Möglichkeit eines Außerstreitantrages an das Bezirksgericht.

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