
Laut Parlamentsbeschluß vom 23. November 2000 soll die Gemeinnützigkeit der Wohnungsgesellschaften im Besitz von Bund (WAG, BUWOG, drei Eisenbahnerwohnungsgesellschaften mit 61.000 Wohnungen), Ländern und Gemeinden (fünf Wohnungsgesellschaften mit 46.000 Wohnungen) abgeschafft werden um einen Verkauf dieser Unternehmen zu ermöglichen. Bis 31. März 2001 können die betroffenen Gesellschaften für den Erhalt der Gemeinnützigkeit plädieren, ansonsten agieren sie ab 1. April 2001 als gewerbliche Bauträger. Bislang haben die Vogewosi (Vorarlberg), GWSB (Salzburg) und Neue Heimat (Tirol) für die Beibehaltung der Gemeinnützigkeit entschieden. Die betroffenen Wohnungen werden zunächst den MieterInnen zum Kauf angeboten, anschließend kommerziellen Investoren, inländische und ausländische Immobilienkonzerne.