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Resolution Wohnungspolitik

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 13:04
Wohnen Wohnen ist laut UNO-Menschenrechtskonvention ein Menschenrecht, in der kapitalistischen Realität wird es jedoch im Widerspruch dazu von einem sozialen Anspruch zu einer Ware umfunktioniert. Nutznießer der nach wie vor bestehenden Probleme auf dem Wohnungssektor sind Mietshausbesitzer, Immobilienkonzerne, Bau- und Bodenspekulanten und vor allem die Banken.

Wohnen ist Menschenrecht

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 13:03
Wohnen Alternativen für eine soziale Wohnungspolitik

Geschichtliche Entwicklung des Mietrechts

"Späte Gründerzeit"

Die Konzentration von Arbeitskräften in den industriellen Ballungszentren brachte eine dramatische Verschärfung der Wohnungsnot. Grundlage der rechtlichen Regelung ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB aus 1811). 1892 und 1902 wurden zwei Gesetze verabschiedet, mit denen der Staat versuchte, in den Bau von Arbeiterwohnungen einzugreifen. Er wurde von der Besteuerung befreit. Die vorgeschriebenen Mieten ließen allerdings keine Verzinsung des Kapitals zu und so wurde nach diesem "Programm" nur ein einziges Haus errichtet.

Standpunkt Immobilienmarkt

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 13:02
Wohnen Nachdem die von Politik, Wirtschaft und Medien jahrelang geschürten Erwartungen in Hinblick auf die Spekulation im High-Tech-Bereich wie Seifenblasen geplatzt sind, drängt nunmehr zunehmend überschüssiges Kapital in die Veranlagung in Immobilien, die von den Analysten als vergleichsweise sichere Wertanlage propagiert werden. Die schwarzblaue Regierung hat dem mit dem Entwurf eines Immobilienfondsgesetzes Rechnung getragen, das jedoch bedingt durch die vorzeitige Neuwahl nicht wie geplant per 1. Jänner 2003 in Kraft getreten ist.

Ausverkauf der Bundeswohnungen an das schwarz-rote Finanzkapital

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 12:27
Wohnen Auch wenn Finanzminister Karl-Heinz Grasser über den „professionell und transparent“ geführten Verkauf der fünf Bundeswohnungsgesellschaften mit 62.000 Wohnungen zuzüglich 5,1 Mio Quadratmeter unbebaute Grundstücke, 400 Gewerbeimmobilien und 23.000 Parkplätze jubelt und die MieterInnen beschwichtigt es werde keine Mieterhöhungen geben, bedeutet diese Privatisierung einen massiven Einschnitt in der österreichischen Wohnungspolitik, warnt die KPÖ-Oberösterreich.

Resolution Mietrecht

  • Sonntag, 5. Dezember 2004 @ 13:00
Wohnen In den letzten Jahren wurde das bestehende Mietrecht wiederholt zugunsten der HausbesitzerInnen und Immobilienkonzerne und damit zu Lasten der MieterInnen verändert. Im Jahr 2000 wurde der gesetzliche Kündigungsschutz für MieterInnen in Einfamilienhäusern abgeschafft; 2001 die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes für Dachbodenwohnungen gestrichen und die Erhaltungsbeiträge in nicht verwendungspflichtige Hauptmietzinserhöhungen umgewandelt. Die letzte erhebliche Einschränkung des Mieterschutzgedankens zeigt sich im 2005 in Kraft tretenden wohnrechtlichen Außerstreitbegleitgesetz mit der mieterfeindlichen Einführung des Prozesskostenersatzes.

Standpunkt Bundeswohnungen

  • Donnerstag, 1. Januar 2004 @ 18:29
Wohnen Mit Parlamentsbeschluß vom 23. November 2000 wurde die Gemeinnützigkeit der fünf Wohnungsgesellschaften (WAG, BUWOG, ESG-Linz, ESG-Villach und WG der ÖBB Wien) mit Wirkung vom 1. April 2001 abgeschafft, um einen Verkauf dieser Unternehmen zu ermöglichen. Die betroffenen 61.000 Wohnungen wurden alibihalber zunächst den MieterInnen zum Kauf angeboten, durch restriktive Bedingungen meldeten nur wenige hundert MieterInnen Interesse an einem Kauf an, sodaß nunmehr kommerzielle Investoren in Form in- oder ausländischer Banken, Versicherungen und Immobilienkonzerne als Interessenten auftreten.

Resolution Außerstreitverfahren

  • Donnerstag, 1. Januar 2004 @ 13:01
Wohnen Die Regierung plant in das bisher kostenlose, so genannte Außerstreitverfahren die Kostenpflicht einzuführen. Bisher können MieterInnen in einem mietrechtlichen Verfahren – bis zum Obersten Gerichtshof – von Mieterorganisationen vertreten werden und sich dadurch Anwaltskosten sparen. Auch wenn MieterInnen einen Prozess verloren haben, mussten die Hausverwaltungen und EigentümerInnen ihre Anwälte selbst bezahlen.

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