Erinnerungen der Welser KPÖ zum Voranschlag 2004
- Samstag, 1. Januar 2005 @ 10:43
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Seit Jahren wurde von den Städten und Gemeinden, insbesondere von den Kontrollorganen, ein bundesweit einheitliches Vergabegesetz für Vergaben ab den Schwellenwerten und eine bedarfsgerechte Adaptierung der ÖNORM A2050 gefordert. Der Fachausschuß für Kontrollangelegenheiten des Städtebundes hat allerdings bereits im Oktober 2000 vor der „Gefahr einer grenzenlosen Öffnung der Märkte für kommunale Dienstleistungen“ gewarnt und dabei betont, daß „öffentliche Güter kraft demokratischer Entscheidung gerade dort angeboten werden, wo der Markt versagt oder monopolistische Strukturen entstehen können“. Ein Zwang zur Ausschreibung würde „zu noch mehr Ausschreibungsbürokratismus führen und hohe Transaktions- und Kontrollkosten verursachen“. Ein Ausschreibungszwang sei daher „als Eingriff in die politische Gestaltungsfreiheit einer modernen Demokratie abzulehnen.“
Die Entwicklung der Gemeinden wird zunehmend vom Stichwort „Standortpolitik“ bestimmt und die Kommunen gleichzeitig in der neoliberalen Diktion Unternehmen gleichgestellt. Verbunden mit den Budgetauflagen von EU und Bundesregierung bedeutet dies nach innen eine zunehmend rigide Personalpolitik, Druck in Richtung Kostendeckung bei Tarifen und Gebühren, Ausgliederung von Leistungen durch Fremdvergabe bis hin zur Privatisierung kommunaler Einrichtungen.
Der Hintergrund für die Verstärkte Anwendung von Leasing im kommunalen
Sektor (Kommunalleasing) ist der Zwang zur Einhaltung der Maastricht-Kriterien
bei der Erstellung Euro-konformer Gemeindebudgets, die keine Neuverschuldung
erlauben. Daher werden zunehmend kommunale Vorhaben auf Leasing-Basis als Alternative zur Eigen- oder Darlehensfinanzierung errichtet. Dabei werden nämlich nur die Leasing-Raten, nicht aber die Kautionen bei der Berechnung des öffentlichen Defizits berücksichtigt. Leasing ist somit hinsichtlich des
Maastricht-Defizits günstiger als andere Finanzierungsformen.
Während einerseits die Ansprüche an die Kommunalpolitik wachsen, wird der finanzielle Spielraum der Gemeinden immer enger. Hauptursachen dafür sind die mangelnde finanzielle Ausstattung der Gemeinden, eine Steuerpolitik die Kapital und Vermögen immer mehr schont und vor allem die von der EU vorgegebenen Konvergenzkriterien für den Euro mit den damit verbundenen Auflagen für eine restriktive und nachhaltige Budgetsanierung aller öffentlichen Gebietskörperschaften.