Margarethe Müller (1914-1957): „Hielt mit abträglichen Äußerungen nicht zurück…“
- Montag, 3. Februar 2014 @ 08:00
Am 3. Februar 1944 wurde Margarethe Müller vom Oberlandesgericht Wien wegen „Tragen eines Ringes mit dem kommunistischen Abzeichen“ sowie hochverräterischer Propaganda und weil sie „überdies durch defaitistische Äußerungen die Wehrkraft zersetzt“ habe zu vier Jahren Zuchthaus verbunden mit Ehrverlust verurteilt, die sie bis Kriegsende im Frauenzuchthaus im bayerischen Aichach verbüßte.