Positionspapier Grundsteuer
- Donnerstag, 4. Mai 2006 @ 12:05
Die Grundsteuer ist laut Grundsteuergesetz 1955 eine ausschließliche Gemeindesteuer und besteuert den bebauten und unbebauten Grundbesitz inklusive der Land- und Forstwirtschaft. Zur Berechnung der Höhe der Grundsteuer ermittelt das örtlich zuständige Finanzamt zunächst den Wert des Grundstückes und allfälliger Gebäude und setzt die Messzahl mit zwei Promille des Einheitswertes fest. Der Gemeinderat beschließt im Rahmen des freien Beschlussrechts in der Regel im Zusammenhang mit dem jeweiligen Budget den Hebesatz, der laut Finanzausgleichsgesetz mit maximal 500 Prozent limitiert ist und durchwegs auch angewendet wird. 






Erfolgreich war die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) bei der Personalvertretungs- und Gewerkschaftswahl der Gemeindebediensteten im Magistrat Linz am 4. Mai 2006.


Von Franz Fend