
Mit der Zulassung sowohl der „Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ)“ als auch der Liste „Die Freiheitlichen – Liste Peter Westenthaler – BZÖ (BZÖ)“ zur Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 steht nach wie vor die Gefahr einer Wahlanfechtung und damit einer Wiederholungswahl im Raum. Damit verbunden ist eine enorme Kostenfrage, betragen doch allein die Kosten für die Wahldurchführung für Bund, Länder und Gemeinden zwischen zehn und elf Millionen Euro, dazu kommen die Kosten der Parteien für eine neuerliche Wahlwerbung.
In diesem Zusammenhang ist die erfolgreiche Wahlanfechtung der KPÖ bei der Gemeinderatswahl 1979 in Linz von Interesse, als der Verfassungsgerichtshof die Wahl wegen der Verwechslungsgefahr bei der Zulassung einer zweiten Liste die Wahl aufgehoben hatte und es 1980 zu einer Wiederholungswahl kam. Dazu nachstehender Artikel: