
Von Hans Hautmann
In seiner Rede anläßlich der Verabschiedung des Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität Österreichs sagte Bundeskanzler Raab vor dem Nationalrat am 26. Oktober 1955: „Unsere Neutralität ist keine provisorische, widerrufliche Beschränkung unserer Souveränität, die wir etwa unter dem Zwang der Verhältnisse widerstrebend auf uns genommen haben, sondern die Basis für eine Außenpolitik, die unserer Heimat und unserem Volk für alle Zukunft Frieden und Wohlstand gewährleisten soll“. Er erklärte, daß das österreichische Volk nun einmütig seinen Staat bejahe und das österreichische Selbstbewußtsein sich bis zum eigenständigen österreichischen Nationalbewußtsein gesteigert habe. Eine neue Epoche beginne, die Österreich mit dem aufrichtigen Willen beschreite, durch die Neutralität „nicht nur uns und unseren Nachbarstaaten, sondern darüber hinaus der ganzen Welt zu nützen“.