Einkesselung am 1. Mai 2009 war rechtswidrig
- Mittwoch, 19. Mai 2010 @ 15:04
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In der Verhandlung stellte der UVS fest, dass die Polizei mit ihrer Einkesselung eines Teils der 1. Mai-Demonstration 2009 rechtswidrig in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingegriffen hat. Ein Verdacht auf eine Verwaltungsübertretung reicht nicht aus, um das in der Verfassung garantierte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aufzuheben.