Gerechtigkeit nach Diktatur und Krieg
- Mittwoch, 30. Juni 2010 @ 08:28
Entnazifizierung, Nachkriegsprozesse und „Wiedergutmachung“ als Transitional Justice. Von Claudia Kuretsidis-Haider / Winfried R. Garscha
Am 26. Juni 1945 verabschiedete die Provisorische Regierung das österreichische „Kriegsverbrechergesetz“, auf dessen Grundlage gemeinsam mit dem Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945 die österreichische Justiz NS-Verbrechen ahnden konnte.
Seit den frühen 1990er Jahren gehört die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Volksgerichtsprozessen 1945-1955 zu den Forschungsschwerpunkten des DÖW. Seit 2001 nimmt eine eigenständige wissenschaftliche Einrichtung, die Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz am DÖW, diesen Arbeitsbereich wahr.
Claudia Kuretsidis-Haider und Winfried R. Garscha gehören dem Mitarbeiterinnenstab des DÖW an und leiten gemeinsam die Forschungsstelle Nachkriegsjustiz.
Am 26. Juni 1945 verabschiedete die Provisorische Regierung das österreichische „Kriegsverbrechergesetz“, auf dessen Grundlage gemeinsam mit dem Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945 die österreichische Justiz NS-Verbrechen ahnden konnte.
Seit den frühen 1990er Jahren gehört die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Volksgerichtsprozessen 1945-1955 zu den Forschungsschwerpunkten des DÖW. Seit 2001 nimmt eine eigenständige wissenschaftliche Einrichtung, die Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz am DÖW, diesen Arbeitsbereich wahr.
Claudia Kuretsidis-Haider und Winfried R. Garscha gehören dem Mitarbeiterinnenstab des DÖW an und leiten gemeinsam die Forschungsstelle Nachkriegsjustiz.