Bis Ende Juni ist die Betriebskostenabrechnung 2010 fällig
- Mittwoch, 23. März 2011 @ 09:41
Auf die Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2010 bis spätestens 30. Juni 2011 weist die Landes-KPÖ hin. Die Hauseigentümer bzw. Hausverwaltungen sind verpflichtet, den MieterInnen bzw. WohnungseigentümerInnen die Abrechnung an geeigneter Stelle – etwa beim Hausbesorger oder bei der Hausverwaltung – zur Einsicht aufzulegen. 




