
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), dass die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro nur für den Bund, nicht aber für die Länder gilt bzw. diese dafür ausdrücklich eigene Regelungen beschließen müssen – wie das in drei Bundesländern bereits der Fall ist – zeigt einmal mehr, wie die schlampige Gesetzgebung des Bundes zum Schlupfloch für die Länder wird bzw. wohin der Extrem-Föderalismus „Made in Austria“ mit seiner neunfachen Gesetzgebung führt, stellt KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner fest.