Resolution Außerstreitverfahren
- Donnerstag, 1. Januar 2004 @ 13:01
Die Regierung plant in das bisher kostenlose, so genannte Außerstreitverfahren die Kostenpflicht einzuführen. Bisher können MieterInnen in einem mietrechtlichen Verfahren – bis zum Obersten Gerichtshof – von Mieterorganisationen vertreten werden und sich dadurch Anwaltskosten sparen. Auch wenn MieterInnen einen Prozess verloren haben, mussten die Hausverwaltungen und EigentümerInnen ihre Anwälte selbst bezahlen. 



