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Resolution Außerstreitverfahren

  • Donnerstag, 1. Januar 2004 @ 13:01
Wohnen Die Regierung plant in das bisher kostenlose, so genannte Außerstreitverfahren die Kostenpflicht einzuführen. Bisher können MieterInnen in einem mietrechtlichen Verfahren – bis zum Obersten Gerichtshof – von Mieterorganisationen vertreten werden und sich dadurch Anwaltskosten sparen. Auch wenn MieterInnen einen Prozess verloren haben, mussten die Hausverwaltungen und EigentümerInnen ihre Anwälte selbst bezahlen.

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