Am 6. Juli 2000 wurde mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP im Parlament das Militärbefugnisgesetz beschlossen. Dieses Gesetz öffnet den Heeresgeheimdiensten Tür und Tor für die Bespitzelung der BürgerInnen. So sind die Verarbeitung von Daten, die durch Beobachtung, verdeckte Ermittlung, den Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten gewonnen werden und deren Weitergabe an ausländische Geheimdienste, ausdrücklich erlaubt. Ein besonderer Skandal ist die Verpflichtung von Gebietskörperschaften, d. h. Bund, Länder und Gemeinden, und aller Körperschaften öffentlichen Rechts (z. B. Sozialversicherungen, Arbeiterkammer, Hochschülerschaft) sowie deren Stiftungen, Anstalten und Fonds, Auskunft über BürgerInnen zu erteilen, wenn Bundesheer-Geheimdienste dies verlangen [§ 22 (2) MBG].