
Weil der VfGH die Stichwahl aufgehoben hat, obwohl kein Verdacht eines tatsächlichen Wahlbetrugs bestand, aber die Möglichkeit zu einem solchen bestanden hätte, darf ich darauf hinweisen, dass nach den Regeln der Logik die kommende Wahlwiederholung ebenfalls wiederholt werden muss, da mindestens eine Regelung das Wahlgeheimnis verletzen könnte, wenn man sich an die Regelung hält – nämlich, dass man sein Wahlkuvert nicht mehr selbst in die Urne einwerfen darf.