VfGH-Freibrief für Wahlkostenüberschreitung der Landes-ÖVP
- Montag, 23. Januar 2017 @ 08:51
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), dass die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro nur für den Bund, nicht aber für die Länder gilt bzw. diese dafür ausdrücklich eigene Regelungen beschließen müssen – wie das in drei Bundesländern bereits der Fall ist – zeigt einmal mehr, wie die schlampige Gesetzgebung des Bundes zum Schlupfloch für die Länder wird bzw. wohin der Extrem-Föderalismus „Made in Austria“ mit seiner neunfachen Gesetzgebung führt, stellt KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner fest. 




Die KPÖ-Oberösterreich begrüßt das Volksbegehren gegen TTIP, CETA & TISA, welches während der Eintragungswoche vom 23. bis 30. Jänner 2017 bei den Gemeindeämtern bzw. Magistraten unterschrieben werden kann und ruft zur breiten Unterstützung auf.