
Auf die Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2005 bis spätestens 30. Juni 2006 weist der Mieterschutzverband Oberösterreich hin. Die Hauseigentümer bzw. Hausverwaltungen sind verpflichtet, den MieterInnen bzw. WohnungseigentümerInnen die Abrechnung an geeigneter Stelle – etwa beim Hausbesorger oder bei der Hausverwaltung – zur Einsicht aufzulegen: „MieterInnen bzw. WohnungseigentümerInnen haben das Recht, selbst oder durch ihre Interessenvertretung in die Belege der Betriebskostenabrechnung Einsicht zu nehmen und auch die Aufteilung der Kosten zu überprüfen", sagt dazu MSV-Landesobmann Dr. Walter Windischbauer.