Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Resolution Verbot neonazistischer Gruppen und Veranstaltungen

  • Samstag, 18. Juni 2005 @ 13:12
Rechtsextreme Umtriebe haben auch in Österreich wieder zugenommen: Politiker von FPÖ und BZÖ leugnen die Existenz von Gaskammern oder bezeichnen Deserteure als „Kameradenmörder“, Neonazigruppen betrauern die Niederlage Hitler-Deutschlands, gewalttätige Übergriffe gegen MigrantInnen oder linke Jugendliche nehmen zu, Waffenfunde häufen sich, es gibt Konzerte mit rechtsextremem Hintergrund, neofaschistischer Gruppen provozieren die Öffentlichkeit mit rassistischen Flugblättern.

Der Bund Freier Jugend (BFJ) ist eine dieser rechtsextremen Organisationen, er agiert halblegal mit konspirativen Treffen und gezielten Provokationen gegen linke Organisationen, gegen Jugendliche und MigrantInnen. Er trauert dem „Dritten Reich“ nach, verbreitet aggressiven Rassismus und hält enge Kontakte zur Nazi-Szene in Deutschland. In seinen Reihen sind Skinheads und ehemalige Mitglieder der „VAPO“ aktiv, die in den 1990er durch paramilitärische „Wehrsportübungen“ bekannt wurde und deren Führer 1993 zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde.

Der BFJ selbst ist die Jugendorganisation der Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik (AFP), die seit den 1960er Jahren besteht und eine Scharnierfunktion zwischen offen neofaschistischen Gruppen und der FPÖ ausübt. Diese Organisation wurde bereits 1975 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verboten und gründete sich daraufhin neu.

Das verstärkte Auftreten von Nazigruppen ist vor dem Hintergrund einer Politik des verstärkten Sozialabbaus und der Aufrüstung zu sehen. Diese Politik vergrößert dadurch Armut und Arbeitslosigkeit. Das führt mitunter auch zu einer Zunahme von Rassismus, MigrantInnen werden verstärkt zu Sündenböcken gemacht.

Ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer bestätigt, dass BFJ und AFP gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen. Darauf gestützt ist auch ein Verbot dieser Organisationen und aller ihrer Aktivitäten möglich und notwendig. Die Behörden müssen freilich durch antifaschistische Kundgebungen und Aktionen im Zusammenhang mit Nazi-Aktivitäten zur Einhaltung des Verbotsgesetzes in die Pflicht genommen werden. Als Reaktion auf dieses Gutachten tritt der BFJ neuerdings unter Tarnbezeichnungen wie „Aktion Sichere Zukunft“ (ASZ) etc. auf.

Die Landeskonferenz des KZ-Verbandes fordert daher:
- Verbot von BFJ, AFP und ihrer Tarnorganisationen sowie ihrer Aktivitäten und Publikationen wegen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz bzw. wegen Verhetzung
- Kündigung des Postfaches der BFJ durch die Österreichische Post AG

Resolution der Landeskonferenz des KZ-Verbandes Oberösterreich am 18. Juni 2005