Donnerstag, 2. Oktober 2025 @ 17:00
Statt weiter Flickwerk mit unterschiedlichen Radverkehrsanlagen zu schaffen und nur den Zweirichtungsradweg verbreitern zu wollen, sollte in der Schubertstraße und in der Fadingerstraße durchgehend eine Fahrradstraße gemäß § 67 StVO eingerichtet werden – mittig, gut erkennbar und sicher. In der Fadingerstraße ist der ruhende Verkehr bereits weitgehend auf eine Straßenseite verlagert – eine entscheidende Voraussetzung für eine echte Fahrradstraße und damit für einen wirklichen „Radhighway“ für den Alltagsradverkehr.
Der zügige und sichere Radverkehr darf nicht wie bisher so dicht am Gehweg, an den Autos und den Häuserfronten entlanggeführt werden. Das bisherige Trennsystem – schmale Streifen für Fußgänger:innen, Radfahrende und Autofahrende nebeneinander – ist in den engen Straßen der Innenstadt nicht mehr zeitgemäß. Eine breite, durchgehende Fahrradstraße gibt Radfahrenden Vorrang, macht die Route attraktiv und sicher, und der vergleichsweise geringe Kfz-Verkehr könnte als Ausnahme weiterhin zugelassen werden.
(Es gilt das gesprochene Wort.)