Freitag, 7. Februar 2025 @ 10:43
Man könnte meinen, dass die Stadt in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich, also bei ihren Straßen und öffentlichen Verkehrsflächen, im Rahmen bestehender Gesetze, frei entscheiden darf, wie sie mit Baustellen und anderen Verkehrsbehinderungen verfährt. Doch weit gefehlt. Deshalb "nur" diese Resolution.
Behinderungen betreffen ja seht oft vor allem Radfahrer\*innen und Fußgeher:innen bzw. sind Beeinträchtigungen bei den Verkehrswegen für diese Gruppen besonders lästig - weil sie eben in der Regel über keine motorisierte Unterstützung verfügen. In der Vergangenheit hat sich bei verschiedenen Umleitungen aber gezeigt, dass trotz gegenteiliger Bekenntnisse weiterhin häufig das Primat der Leichtigkeit und Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs dominiert. Dies gilt es zu überdenken.
Mit diesem Antrag möchten wir daher wieder ein stärkeres Bewusstsein schaffen und zu mehr Achtsamkeit aufrufen. Die Stadt muss im Sinne der Allgemeinheit besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmenden schützen – also jene, die am wenigsten Einfluss auf konkrete Verkehrsentscheidungen haben aber am meisten davon betroffen sind. Ihre Sicherheit und möglichst ungehinderte Fortbewegung dürfen nicht den Interessen von Veranstalter:innen, Bauunternehmen oder dem motorisierten Verkehr untergeordnet werden. D.h. z.B. auch – nur wenn es wirklich nicht anders möglich ist – müssen Umleitungen bereitgestellt werden und diese müssen attraktiv, sicher und angemessen gestaltet sein.
Deshalb dieser Antrag und die Forderung nach einem Leitfaden. Dieser wäre sozusagen stadtöffentlich ein Bekenntnis und dient zur Erinnerung, dass Baustellen und Veranstaltungen hinsichtlich Verkehrswege stets so geplant und umgesetzt werden sollen, dass die Sicherheit und Mobilität der Schwächsten oberste Priorität haben.
Wir bitten um Zustimmung zu dieser Resolution!