Freitag, 8. November 2024 @ 06:10
Ein anschauliches Beispiel dafür ist die geplante Rad- und Fußwegrampe. Mit erheblichen Kosten wird hier eine suboptimale Anbindung der Geh- und Radwege an die Donau bzw. zur Nibelungenbrücke geschaffen. Diese Anbindung ist problematisch, da die Kurvenradien den Radverkehr unnötig ausbremsen. Noch wichtiger ist jedoch, dass ein kombinierter Rad- und Gehweg – wie er auf dieser Rampe vorgesehen ist – heutzutage nicht mehr zeitgemäß ist. Solche Lösungen führen zwangsläufig zu Konflikten und Problemen auf einem viel zu engen Raum, insbesondere wenn der Weg in beide Richtungen befahren wird – das sieht man ja auch auf der Nibelungenbrücke. Wir sind der Meinung, dass mit den für dieses Projekt vorgesehenen Mitteln deutlich sinnvollere Maßnahmen für die Verkehrswende realisiert werden könnten.
Nach dem gescheiterten Verschandelungsversuch mit dem Autobusparkplatz folgt nun der zweite Anlauf – diesmal mit einer Rampe. Sicherheit hin oder her, es sollte das Ziel sein, möglichst viele Zebrastreifen (ohne Ampeln!) einzurichten, die den Autoverkehr einbremsen und dem Fußgänger- sowie Radverkehr sofort (!) Vorrang gewähren. Der Grundsatz der Stadt Linz scheint jedoch ein ganz anderer zu sein. Im Ausschuss wurde offen zugegeben, dass ein Hauptgrund für die Rampe darin liegt, dass der Schutzweg inklusive Radfahrüberfahrt an der Unteren Donaulände und damit der absolute Vorrang für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen wegfällt. Dass eine solche „Lösung“ (Anführungszeichen) in Einvernehmen mit dem Land und dem FPÖ-Landesrat durchgesetzt werden konnte, überrascht daher wenig.
Unserer Meinung nach sollte die Stadt, ebenso wie der Verkehr, viel menschlicher gestaltet werden, anstatt ständig neue Infrastrukturen zu bauen. Besonders im Bereich der Nibelungenbrücke sehen wir es als notwendig an, die Fußgänger-Unterführungen mit ihren zahlreichen Auf- und Abgängen sowie Rampen zurückzubauen. Des Weiteren müssen passende Verkehrslösungen gefunden werden – und dafür sind nicht weniger, sondern mehr Fußgängerschutzwege und Radfahrüberfahrten erforderlich. Nur so kann beispielsweise im Bereich zwischen dem Neuen Rathaus und dem AEC, inklusive einer Verlegung der Öffi-Haltestellen, ein „Urfahraner Hauptplatz“ als öffentlicher Stadtraum entstehen. Das wären weitreichende, zukunftsweisende Lösungen im Sinne der Bevölkerung und insbesondere mit deutlichen Verbesserungen für den Fußgänger- und Radverkehr. Aus diesen Gründen werden wir uns bei diesem Punkt enthalten.