Montag, 18. März 2024 @ 13:57
Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum europäischen Parlament statt. Dabei sind in Österreich nicht nur österreichische Staatsbürger:innen, sondern grundsätzlich auch nicht-österreichische EU-Bürger:innen wahlberechtigt. Dabei gibt es aber eine Hürde: man muss sich vorher in die EU-Wählerevidenz eintragen lassen. Folgende Personen können dies tun:
- Personen, die am Wahltag (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben
- Personen, die in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat aktuell aktiv wahlberechtigt sind
- Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich eingetragen haben
Und so funktioniert's:
- Es muss ein Antrag zur Eintragung in die "Europa-Wählerevidenz" gestellt werden.
- Das geht bei Gemeinde, in der man den Hauptwohnsitz gemeldet hat.
- Das entsprechende Antragsformular erhält man bei der Gemeinde oder unter https://www.bmi.gv.at/412/Europawahle...__BLAU.pdf[*1]
- Der Antrag ist vor Ort bei der zuständigen Gemeindeamts- bzw. Magistratsabteilung zu stellen.
- Dabei ist ein gültiger Identitätsnachweis (Empfehlung: Reisepass) erforderlich.
- Achtung: Eintragungsfrist ist der 26. März 2024!
Weitere Informationen sowie Informationen in weiteren Sprachen gibt es hier: https://www.bmi.gv.at/412/Europawahle...innen.aspx[*2]
Eine zusätzliche Zusammenfassung des Innenministeriums findet Ihr hier: https://www.bmi.gv.at/412/Europawahle...032024.pdf[*3]
Personen, die in der Vergangenheit sich bereits in die Europa-Wählerevidenz eintragen haben lassen und seitdem nicht den österreichischen Hauptwohnsitz gändert haben, sind nach wie vor in dieser eingetragen und müssen keinen neuen Antrag stellen! Sind nicht-österreichische EU-Staatsbürger:innen in die Europa-Wählerevidenz eingetragen, sind sie außerdem auch für die Gemeinderats- und Bürgermeister:innen-Wahlen wahlberechtigt - eine Eintragung lohnt sich also auf alle Fälle!
(Photo: White paper with European elections text on European Union flag by Marco Verch under Creative Commons 2.0)