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Diskriminierung der Befreiten des KZ Mauthausen in Zeitschrift „Die Aula“

  • Freitag, 22. April 2016 @ 19:01
Antifa Der Senat 3 des Presserats beschäftigte sich mit dem Artikel „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“, erschienen in der Zeitschrift „Die Aula“ von Juli & August 2015. Nach Meinung des Senats ist der Artikel ein schwerer Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Der Artikel ist eine Rezession zu dem Buch „Werwölfe im Waldviertel? Das Jahr 1945 im Granithochland“. In dem Buch wird erwähnt, dass im Mai 1945 acht minderjährige Hitlerjungen (wahrscheinlich sogenannte Werwölfe) von zwei ehemaligen Insassen des Konzentrationslagers Mauthausen ermordet worden seien. Diese Tat wird in dem Artikel als „Massenmord an acht Hitlerjungen“ bezeichnet.

Der Artikel trägt die Überschrift „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ und beginnt mit dem Satz „Die Tatsache, daß (sic!) ein nicht unerheblicher Teil der befreiten Häftlinge aus Mauthausen den Menschen zur Landplage gereichte, gilt für die Justiz als erwiesen und wird heute nur noch von KZ-Fetischisten bestritten.“ Weiter unten findet sich die Passage „Auf einen Schlag waren über 18.000 registrierte Häftlinge frei [aus Mauthausen, Anm.], dazu noch eine unbekannte Anzahl nicht erfaßter (sic!) Insassen. Raubend und plündernd, mordend und schändend plagten die Kriminellen das unter der ‚Befreiung‘ leidende Land. Eine Horde von 3.000 Befreiten wählte den Weg ins Waldviertel im Nordwesten von Niederösterreich und wetteiferte dort mit den sowjetischen ‚Befreiern‘ in der Begehung schwerster Verbrechen.“

Der Chefredakteur des Magazins „Die Aula“ bringt vor, dass der Autor des Artikels dazu neige, hart bis spöttisch zu schreiben, dieser gehe aber immer der Sache auf den Grund. Die Überschrift entspreche dem Inhalt des Buches, dass zwei befreite Häftlinge acht Hitlerjungen umgebracht haben – ab vier Morden könne man von einem Massenmord sprechen.

Der Autor habe außerdem nur einen Teil der KZ-Befreiten gemeint. Die Passage über die „raubenden und plündernden Kriminellen“ sei unscharf. Allerdings sei im Satz danach von Kriminellen die Rede, nicht von allen KZ-Befreiten. Der Senat bezweifelt es nicht, dass es in Einzelfällen zu kriminellen Übergriffen durch befreite KZ-Häftlinge gekommen ist. Selbstverständlich ist es auch möglich, darüber zu berichten.

Trotzdem erkennt der Senat in der vorliegenden Veröffentlichung eine klare Pauschalverunglimpfung. Schon durch die Überschrift „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ kommt es zu einer deutlichen Diskriminierung von befreiten KZ-Insassen. Gleiches gilt für den ersten Satz des Artikels, laut dem „ein nicht unerheblicher Teil der befreiten Häftlinge aus Mauthausen“ nach Meinung des Autors „den Menschen zur Landplage gereichte.“

Besonders verwerflich empfindet der Senat jene Passage, in der zunächst auf alle Mauthausen-Befreiten Bezug genommen wird und unmittelbar im Anschluss davon die Rede ist, dass „die Kriminellen raubend und plündernd, mordend und schändend das unter der ‚Befreiung‘ leidende Land plagten.“

Dem Autor ging es offensichtlich darum, die KZ-Opfer generell als Verbrecher zu stigmatisieren, ähnlich wie es das NS-Regime bereits vor Ende des zweiten Weltkriegs versucht hatte.

Der Senat erkennt darin eine Täter-Opfer-Umkehr. Der staatlich organisierte Massenmord, der im KZ Mauthausen stattgefunden hat, findet in dem Artikel mit keinem Wort Erwähnung.

Der Artikel ist auch nicht damit zu rechtfertigen, dass offenbar eine Gruppe von acht Hitlerjungen, die wahrscheinlich als sogenannte Werwölfe gegen die Alliierten auch noch nach Kriegsende Widerstand leisten wollten, von zwei KZ-Insassen umgebracht wurden. Dieser Vorfall darf nicht dazu missbraucht werden, die befreiten Insassen aus dem KZ Mauthausen generell zu verunglimpfen.

Der Senat hält zusammenfassend fest, dass in dem Artikel die Befreiten des KZ Mauthausen auf eine grobe Art und Weise verunglimpft worden sind und stellt daher einen schweren Verstoß gegen Punkt 7 des Ehrenkodex fest (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung). Der Senat fordert die Medieninhaberin auf, die Entscheidung freiwillig in der Zeitschrift „Die Aula“ zu veröffentlichen.

Selbständiges Verfahren aus eigener Wahrnehmung

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats auf eigene Initiative ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aus eigener Wahrnehmung). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel oder ein journalistisches Verhalten den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin des Magazins „Die Aula“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, Gebrauch gemacht.

Die Medieninhaberin des Magazins „Die Aula“ hat sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht unterworfen.

Quelle: www.ots.at

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