Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Landtagswahlrechte brauchen dringend eine Demokratisierung

  • Montag, 15. Dezember 2014 @ 10:58
News Ein wirklich demokratisches Landtagswahlrecht das dem Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss gerecht wird, erfordert die Abschaffung aller Grundmandatshürden und Sperrklauseln, meint Leo Furtlehner, Landessprecher der KPÖ-Oberösterreich.

Die jetzt in Wien von den vier Rathausparteien bekannten Vorschläge laufen allesamt darauf hinaus, die Vorrechte der etablierten Parteien zu erhalten und auch künftig zu ermöglichen, dass eine Partei bereits mit deutlich weniger als 50 Prozent der Stimmen eine absolute Mandatsmehrheit erreicht: „Das ist bei Erfordernis eines Grundmandats bzw. einer landesweiten Sperrklausel von fünf Prozent auch gar nicht anders möglich“, stellt Furtlehner klar.

Derzeit wird das Landtagswahlrecht in keinem der neun Bundesländer dem Grundsatz „Jede Stimme muss gleich viel wert sein“ gerecht. So erfordert eine Vertretung im Landtag in Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien entweder ein Grundmandat in einem der Wahlkreise oder landesweit fünf Prozent der Stimmen, in Burgenland, Niederösterreich und Oberösterreich entweder ein Grundmandat oder landesweit vier Prozent der Stimmen, in der Steiermark ist in jedem Fall ein Grundmandat erforderlich.

Für eine weitergehende Demokratisierung des Wahlrechts wäre nach Meinung der KPÖ allerdings notwendig, daß nicht nur wie bereits jetzt EU-Bürger_innen bei der Gemeinderatswahl wahlberechtigt sind, sondern generell alle Menschen mit Hauptwohnsitz das Wahlrecht erhalten. Auch sollten die Wahlperioden – derzeit in Oberösterreich sechs Jahre, in allen anderen Bundesländer fünf Jahre – auf vier Jahre vereinheitlicht werden.

Die KPÖ tritt weiters für die Abschaffung, zumindest aber Reduzierung auf die für eine Nationalratswahl im jeweiligen Bundesland erforderliche Zahl der amtlich beglaubigten Unterstützungserklärungen ein, da diese erfahrungsgemäß politischem Druck auf Unterzeichner_innen und Gesinnungsschnüffelei Tür und Tor öffnen. Die Ungleichbehandlung der Parteien ist daran ersichtlich, dass den bereits im Landtag vertretenen Parteien die Unterschrift von Landtagsabgeordneten genügt und in Vorarlberg und in Wien nicht einmal dies erforderlich ist.

Derzeit erfordert eine landesweite Kandidatur fast in allen Bundesländern mehr Unterstützungserklärungen als bei einer Nationalratswahl: Im Burgenland 180 und in Vorarlberg 400 (NR-Wahl jeweils 100), in Kärnten 400, in Salzburg 600 und in Tirol 666 (NR-Wahl jeweils 200), in Oberösterreich 400 und in der Steiermark 800 (NR-Wahl jeweils 400) sowie in Niederösterreich 1.050 und in Wien 1.800 (NR-Wahl jeweils 500): „Das führt zur absurden Situation, dass für eine bundesweite Kandidatur bei der Nationalratswahl 2.600 Unterstützungserklärungen notwendig sind, hingegen bei einer Landtagskandidatur in allen neun Bundesländern rund 6.300“ kritisiert Furtlehner.

Themen