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Burschenschaften durch Verfassungsschutz beobachten

  • Mittwoch, 6. August 2014 @ 10:37
News Die Wiederaufnahme der im Jahre 2000 auf Betreiben der damaligen schwarzblauen Regierung eingestellten Beobachtung der deutschnationalen Burschenschaften sowie die Erfassung rechtsextremer Aktivitäten im Umfeld der FPÖ durch den Verfassungsschutz verlangt die KPÖ-Oberösterreich.

„Die Berichte des Verfassungsschutzes weisen diesbezüglich enorme Lücken auf, die entsprechend dem antifaschistischen Verfassungsauftrag der 2. Republik, festgeschrieben in der Unabhängigkeitserklärung, im NS-Verbotsgesetz und im Staatsvertrag, geschlossen werden müssen“, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner und sieht sich durch eine diesbezügliche Kritik von SOS Mitmensch bestätigt.

Obwohl vom Verfassungsschutz auch im Jahr 2013 mehrmals gegen FPÖ-Mitglieder wegen Antisemitismus, Hetze, neonazistischer Propaganda und Nähe zu Rechtsextremismus ermittelt wurde, findet sich im Verfassungsschutzbericht kein einziger Eintrag dazu. In der Berichterstattung über Rechtsextremismus fehlen bezeichnenderweise die Namen von demokratiefeindlichen Personen, Organisationen und Publikationen. Demzufolge umfasst das Kapitel Rechtsextremismus im österreichischen Verfassungsschutzbericht gerade acht Seiten, im deutschen hingegen 74 Seiten und es gibt zusätzlich detaillierte Einzelberichte für die 16 deutschen Bundesländer.

Empörend sind Interpretationen des Verfassungsschutzberichts 2013 durch „Herausrechnung“ der Delikte nach dem NS-Verbotsgesetz einen Gleichstand zwischen Rechts- und Linksextremismus zu suggerieren und letzteren zur eigentlichen Gefahr hochzustilisieren. Laut VSB 2013 stieg die Zahl der Anzeigen wegen rechtsextremer Aktivitäten von 2012 auf 2013 von 920 auf 1.027, jene wegen wie immer auch als linksextrem definierten Aktivitäten von 198 auf 411. Durch „Herausrechnung“ der NS-Verbotsdelikte will man den Anstieg rechtsextremer Aktivitäten von 454 auf 498 reduzieren und einen Gleichstand herstellen.

Auffallend dabei ist allerdings, dass die als linksextreme Aktivitäten erfassten Delikte wie Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und tätliche Angriffe auf Beamte vorwiegend als Reaktion im Umfeld antifaschistischer Proteste gegen Naziaufmärsche zu verzeichnen sind, bei denen sich Exekutive und Justiz schützend vor die Rechtsextremen gestellt hat, wie das etwa beim Akademikerball der FPÖ oder dem Aufmarsch der „Identitären“ gezeigt hat: „Würden Exekutive und Justiz Verbotsgesetz und Staatsvertrag entsprechend ernst nehmen und konsequent gegen neonazistische, rechtsextreme und fremdenfeindliche Umtriebe vorgehen, würden viele als linksextrem eingestufte Aktivitäten erst gar nicht stattfinden“ so Furtlehner.

Der Versuch einer Gleichsetzung von rechts- und linksextremen Aktivitäten kommt einer Schützenhilfe für den Rechtsextremismus gleich: „Laut Staatsvertrag und NS-Verbotsgesetz gibt es für die Behörden nämlich eine definitive Verpflichtung, und diese lautet, alle neonazistischen Aktivitäten strikt zu verfolgen und zu unterbinden“, so Furtlehner mit Verweis auf die vom Verfassungsschutz durchwegs ausgeblendete Verfilzung der rechtsextremen Szene mit der FPÖ und den dort tonangebenden deutschnationalen Burschenschaften.

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