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Konkurrenzkampf der Gemeinden bei Grundsteuer kontraproduktiv

  • Mittwoch, 23. Juli 2014 @ 12:10
News Soll die höchst dringliche Reform der Grundsteuer ihren Zweck als Vermögensbesteuerung erfüllen darf sie weder zu einem Steuerwettbewerb zwischen den Gemeinden noch zu einer weiteren Verteuerung der Wohnungsmieten führen, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner zu den Ankündigungen von Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) unter Berufung auf Forderungen des Gemeindebundes.

Es ist keine Frage, dass die Grundsteuer statt nach den 1972 festgelegten und nur einmal 1983 angehobenen antiquierten Einheitswerten nach den aktuellen Verkehrswerten der Grundstücke bemessen werden muss: „Wenn aber die Überwälzung der Grundsteuer auf die Betriebskosten nicht abgeschafft wird, ist sie für die Eigentümer_innen nicht mehr als ein Durchlaufposten und die Steueranpassung trifft die Falschen, nämlich die Mieter_innen“ meint Furtlehner.

Der Rückgang des Anteils der Grundsteuer von 0,32 Prozent der Wirtschaftsleistung im Jahre 1965 auf 0,2 Prozent 2008 bestätigt die Notwendigkeit einer zeitgemäßen Anpassung dieser Steuer zur Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden, zumal im selben Zeitraum in der EU15 der Anteil der Grundsteuer von 0,7 auf 0,9 Prozent des BIP gestiegen ist. Der Anteil der Landwirtschaft an der Grundsteuer ist von 1970 bis 2008 sogar von 20 auf fünf Prozent gesunken, worüber sich wohl nur Großbauern und Großgrundbesitzer freuen können, während die Staatszuschüsse zu den nach den Einheitswerten bemessenen Bauernpensionen mit rund 80 Prozent extrem hoch sind.

Ähnlich wie eine von der früheren Finanzministerin Maria Fekter und vom Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner vorgeschlagene Verländerung der Grundsteuer sieht die KPÖ auch die Bestrebungen, wonach die Gemeinden die Höhe der Einheitswerte und damit der Steuer festlegen sollen, als kontraproduktiv. Das würde unweigerlich zu einem massiven Standortwettbewerb zwischen den Kommunen führen, bei dem sich diese unter dem Druck von Investoren und Bauwerbern gegenseitig nach unten lizitieren.

Daher plädiert die KPÖ unbedingt für eine bundesweit einheitliche Regelung bei der Festlegung der Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer sowie einer laufenden Anpassung an die Preisentwicklung der Grundstücke. Auch fordert die KPÖ die Abschaffung der Grundsteuerbefreiung der Katholischen Kirche und anderer Religionsgemeinschaften. Laut KDZ gehen den Gemeinden allein durch die länderspezifischen Befreiungen pro Jahr rund 85 Millionen Euro, das sind etwa 15 Prozent der gesamten Grundsteuereinnahmen, verloren.

Darüber hinaus verlangt die KPÖ die Abschöpfung der Spekulationsgewinne bei der Umwidmung von Grünland in Bauland von bundesweit durchschnittlich 2,7 Milliarden Euro jährlich zugunsten der maroden Gemeindefinanzen. Es steht den Grundbesitzer_innen schließlich frei, die Rückwidmung betroffener Grundstücke in Grünland zu beantragen. Wie der Städtebund richtig feststellt entstehen Widmungsgewinne und Wertzuwächse für Grund und Boden durch Infrastrukturinvestitionen der Kommunen. Aus Leistungen der Gesellschaft wird somit ein oft enormer privater Vorteil generiert, dem auch eine private Leistung in Form einer entsprechenden Grundsteuer gegenüberstehen muss.

Laut Nationalbank besitzt das reichste Prozent der Bevölkerung 16,6 Prozent und die nächsten neun Prozent 34,7 Prozent – die obersten zehn Prozent zusammen also 51,3 Prozent – des Immobilienvermögens von insgesamt 880 Milliarden Euro während 40 Prozent überhaupt keine Immobilien besitzen. Würde die Grundsteuer vom tatsächlichen Wert berechnet und progressiv gestaltet wären laut Wifo zusätzliche Einnahmen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr möglich.

Nicht in Frage gestellt werden darf auch, dass die Grundsteuer als eine der wichtigsten Gemeindesteuern auch bei einer Anpassung zur Gänze bei den Gemeinden bleibt um deren prekäre Finanzlage etwas zu verbessern. Derzeit nehmen die 2.354 Gemeinden rund 600 Millionen Euro im Jahr als Grundsteuer ein. Daher lehnt die KPÖ die jetzt ventilierten Pläne eine Erhöhung der Grundsteuer durch eine Senkung der Kommunalsteuer als Teil der Lohnnebenkosten zur Entlastung des „Faktors Arbeit“ zu kompensieren entschieden ab.

Die 2014 mit 2,74 Mrd. Euro prognostizierte Kommunalsteuer ist die wichtigste Gemeindesteuer und braucht eine Anpassung nur insofern, als sie statt wie derzeit mit drei Prozent der reinen Lohnsumme der Beschäftigten in der jeweiligen Gemeinde nach der gesamten Wertschöpfung bemessen wird. Damit würde endlich der rasanten Rationalisierung Rechnung getragen, die dazu führt, dass Betriebe die durch scharfe Rationalisierung die Arbeitsplätze vermindern belohnt und personalintensive Kleinbetriebe faktisch bestraft werden.

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