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Urteil stellt antifaschistische Proteste unter Generalverdacht der Gewalttätigkeit

  • Mittwoch, 23. Juli 2014 @ 10:16
News Als schwerwiegenden Anschlag gegen den stets als große Errungenschaft der bürgerlichen Demokratie gefeierten Rechtsstaat sieht KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner die Verurteilung des deutschen Studenten Josef S. wegen Paragraf 274 StGB (Landfriedensbruch) im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Akademikerball der FPÖ im Jänner 2014 in Wien.

Wenn ein Richter einen Angeklagten „mangels an Beweisen“ stellvertretend für einen von Exekutive, Medien und Politik zum Dämon hochstilisierten „Schwarzen Block“ schuldig spricht, so ist das ein Hohn auf eine objektive Justiz und macht einmal mehr deutlich, wie der Gummiparagraph „Landfriedensbruch“ dazu verwendet wird willkürlich Personen unter Generalverdacht der Gewalttätigkeit zu stellen und zu verurteilen.

„Hinter dem Urteil steckt zudem die unverkennbare Absicht antifaschistische Proteste gegen rechtsextreme Umtriebe im Allgemeinen und gegen das rechtsextreme Umfeld der FPÖ im Besonderen zu kriminalisieren“ kritisiert Furtlehner mit Verweis auf die Laxheit mit der Exekutive und Justiz gegen rechtsextreme Umtriebe vorgehen. Mit diesem Urteil wird neben anderen Entwicklungen wie etwa einer forcierten Überwachung eine auch in Österreich vorhandene Tendenz zu einer zunehmend autoritären Politik deutlich.

Laut einer Anfragebeantwortung von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) gibt es gegen nicht weniger als 691 Personen eine Anzeige (517 wegen Landfriedensbruch, 70 wegen Vermummung und 104 wegen weiterer Delikte), weil sie sich im Jänner 2014 an der Demonstration gegen den als Akademikerball getarnten rechtsextremen Rummel der FPÖ beteiligten.

Laut Innenministerin waren 2.651 Polizist_innen im Einsatz, griffen 21mal zu Pfefferspray, 18mal zum Schlagstock und neunmal zur „Körperkraft“ damit Burschenschafter und andere Rechtsextremisten in der Hofburg tanzen durften. 21 Beschwerden von Demonstrant_innen gingen wegen Übergriffen der Exekutive ein. Die politisch und medial hochstilisierte Gewalt diente einmal mehr zur Diskriminierung antifaschistischer Proteste und gleichzeitig als Persilschein für das rechtsextreme Gesindel beim Akademikerball. Und man darf sich zu Recht fragen, ob nicht in die Demo eingeschleuste Spitzel der Exekutive bei den Gewalttätigkeiten „nachgeholfen“ haben.

Die KPÖ fordert die Abschaffung von Gummiparagraphen wie Landfriedensbruch, Vermummungsverbot oder Bildung einer kriminellen Vereinigung. Dass solche schwammigen Bestimmungen völlig willkürlich verwendet werden beweisen neben dem jetzt aktuellen Fall Josef S. die Vorgänge um die Verhinderung der Demonstration am 1. Mai 2009 in Linz durch einen völlig überzogenen Polizeieinsatz unter Berufung auf das Vermummungsverbot. Ebenso auch der Versuch Tierschützer_innen, verbunden mit jahrelanger U-Haft und Prozessen, als kriminelle Vereinigung mundtot zu machen und sie durch die teuren Anwalts- und Gerichtskosten existenziell zu vernichten.

„Mit dem Urteil im Falle Josef S. wird der Rechtsstaat faktisch vergewaltigt und das Misstrauen der Bevölkerung in die dritte Säule der Demokratie schwer erschüttert“ so Furtlehner. Die dahinter stehende Intention ist offensichtlich den Menschen zu signalisieren, sie sollten es gefälligst unterlassen das verfassungsmäßige Demonstrationsrecht in Anspruch zu nehmen, weil de facto alle die an einer Demo teilnehmen unter den Generalverdacht der Gewalttätigkeit gestellt und einzelne willkürlich dafür vor Gericht gestellt werden können.

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